Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 13. September 2010 im Verfahren AnwZ (B) 95/09 über den Widerruf einer anwaltlichen Zulassung wegen Vermögensverfalls entschieden. Der betroffene Anwalt war mehrfach mit Haftbefehlen zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Die zuständige Kammer widerrief daraufhin seine Zulassung, weil ungeordnete finanzielle Verhältnisse und eine Gefährdung der Interessen Rechtsuchender angenommen wurden.
Vermögensverfall bei Vollstreckungsmaßnahmen
Der BGH bestätigte, dass ein Vermögensverfall vorliegt, wenn ein Anwalt in schlechte, ungeordnete finanzielle Verhältnisse geraten ist, diese in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Beweisanzeichen sind insbesondere Schuldtitel und Vollstreckungsmaßnahmen.
Besondere Bedeutung hat die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis. Sie begründet die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls. Diese Vermutung kann nicht durch pauschale Hinweise auf Immobilienvermögen oder angebliche Außenstände entkräftet werden.
Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls kann nur durch eine umfassende und nachvollziehbare Übersicht über Einkommens- und Vermögensverhältnisse widerlegt werden.
Mitwirkung und Schutz der Rechtsuchenden
Im Verfahren AnwZ (B) 95/09 hatte der Betroffene keine vollständige Übersicht über seine Verbindlichkeiten, keinen tragfähigen Tilgungsplan und keine nachvollziehbare Darstellung seiner Einkommensverhältnisse vorgelegt. Damit war die Vermutung des Vermögensverfalls nicht widerlegt.
Der BGH hob außerdem hervor, dass bei Vermögensverfall regelmäßig die Interessen der Rechtsuchenden gefährdet sind. Dies gilt insbesondere wegen des Umgangs mit Fremdgeldern und der Gefahr, dass Gläubiger auf Konten oder Vermögenswerte zugreifen. Im entschiedenen Fall kam hinzu, dass eine für Mandanten bestimmte Zahlung nicht ausgekehrt worden war.
Bedeutung für die Praxis
Die Entscheidung ist für anwaltliche Berufsträger, Kammern, Gläubiger und Mandanten bedeutsam. Praktisch wichtig sind insbesondere:
- Mehrfache Vollstreckungsmaßnahmen können ein starkes Indiz für Vermögensverfall sein.
- Eintragungen im Schuldnerverzeichnis lösen eine gesetzliche Vermutung aus.
- Zur Widerlegung sind vollständige Vermögensübersicht, Forderungsaufstellung und Tilgungsplan erforderlich.
- Der Schutz von Fremdgeldern und der Interessen Rechtsuchender steht im Mittelpunkt der Prüfung.
Die Kanzlei ordnet den Beschluss als wichtige berufsrechtliche Klarstellung zur Bedeutung von Vollstreckungsmaßnahmen und Schuldnerverzeichnis im anwaltlichen Zulassungsrecht ein.
