Das Landgericht Freiburg hat mit Beschluss vom 30. Mai 2023 im Verfahren 4 T 61/23 über die Kosten eines Verkehrswertbeschwerdeverfahrens in einer Teilungsversteigerung entschieden. Ausgangspunkt war ein Streit mehrerer Beteiligter über die richtige Verkehrswertfestsetzung zweier Wohnungseigentumsobjekte. Während eine Beteiligte eine deutlich niedrigere Bewertung verteidigte, begehrten andere Beteiligte eine höhere Festsetzung und hatten mit ihrer Beschwerde Erfolg.
Regelfall ohne Kostengegensatz
Verkehrswertbeschwerden im Zwangsversteigerungsverfahren führen nicht automatisch zu einer Kostenentscheidung zwischen den Beteiligten. Der Regelfall liegt vor, wenn ein Beteiligter die Festsetzung angreift, weil er den Wert für objektiv unrichtig hält, und die übrigen Beteiligten sich entweder gar nicht äußern oder mit gleicher Zielrichtung eine zutreffende Wertermittlung erstreben.
In solchen Fällen geht es nicht um einen klassischen Parteienstreit, sondern um die amtswegige richtige Festsetzung des Verkehrswerts nach § 74a Abs. 5 ZVG. Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten werden dann regelmäßig nicht wie in einem gewöhnlichen Zivilprozess verteilt.
Für die Kosten besonderer Rechtsbehelfe im Zwangsversteigerungsverfahren ergehen Kostenentscheidungen, wenn die Beteiligten widerstreitende Interessen verfolgen.
Kontradiktorisches Verfahren bei gegensätzlichen Interessen
Anders beurteilte das Landgericht den konkreten Fall. Die Beteiligten verfolgten nicht nur abstrakt eine richtige Wertermittlung, sondern erkennbar gegensätzliche wirtschaftliche Ziele. Die Antragstellerin verteidigte eine niedrigere Bewertung und machte ein eigenes Interesse an der künftigen Eigentümerstruktur geltend. Die Antragsgegner wandten sich dagegen mit dem Ziel einer höheren Bewertung.
Unter diesen Umständen nahm die Kammer ein kontradiktorisches Verhältnis an. Deshalb war eine Kostenentscheidung für das Beschwerdeverfahren veranlasst. Die außergerichtlichen Kosten des erfolgreichen Beschwerdeverfahrens wurden der Antragstellerin auferlegt; Gerichtskosten und Auslagen wurden nicht erhoben.
Bedeutung für die Praxis
Die Entscheidung ist für Teilungsversteigerungen und Verkehrswertstreitigkeiten bedeutsam. Praktisch wichtig sind insbesondere:
- Nicht jede Verkehrswertbeschwerde führt zu einer Kostenerstattung zwischen Beteiligten.
- Widerstreitende wirtschaftliche Interessen können ein kontradiktorisches Verfahren begründen.
- Die Begründung der Beteiligten kann für die Kostenfolge entscheidend sein.
- Bei Teilungsversteigerungen ist der Verkehrswert häufig auch strategisch bedeutsam.
Die Kanzlei ordnet den Beschluss als wichtige Klarstellung zur Kostenverteilung bei streitiger Verkehrswertfestsetzung in der Teilungsversteigerung ein.