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Bundesgerichtshof, Empfangsgebäude Karlsruhe
Foto: Nikolay Kazakov · Bundesgerichtshof · Pressefoto BGH
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Sonstiges

Falscher akademischer Grad bei Gerichtsgutachten

Der Bundesgerichtshof hat aktuell zur Strafbarkeit eines Sachverständigen entschieden, der gegenüber Gerichten unberechtigt als Diplom-Psychologe auftrat.

Von Adwokat Radoslaw Godzieba2 Min. Lesezeit

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 18. Dezember 2018 im Verfahren 3 StR 270/18 über eine strafrechtliche Verurteilung wegen Betrugs und falscher uneidlicher Aussage im Zusammenhang mit familiengerichtlichen Gutachten entschieden. Der Angeklagte war als nichtärztlicher Psychotherapeut tätig, führte aber gegenüber Gerichten und bei Abrechnungen den akademischen Grad „Diplom-Psychologe“, ohne hierzu berechtigt zu sein. Familiengerichte beauftragten ihn daraufhin mit Gutachten in Kindschaftssachen.

Täuschung bei gerichtlicher Vergütung

Der BGH bestätigte im Kern die Verurteilung wegen Betrugs. Nach den Feststellungen gingen die mit der Auszahlung befassten Stellen davon aus, dass der Angeklagte über die berufliche Qualifikation eines Diplom-Psychologen verfüge. Auf dieser Grundlage wurden Sachverständigenvergütungen angewiesen.

Entscheidend war, dass die unberechtigte Führung des akademischen Grades nicht nur eine formale Unrichtigkeit darstellte. Sie war für die Beauftragung und Abrechnung gerichtlicher Gutachten von Bedeutung. Der Angeklagte hatte seinen Vergütungsanspruch nach der Bewertung des Gerichts entsprechend verwirkt; die Auszahlungen führten deshalb zu einem Vermögensschaden der betroffenen Landeskassen.

Die unberechtigte Führung eines akademischen Grades kann bei gerichtlicher Sachverständigentätigkeit betrugsrelevant sein.

Justizverfahren brauchen verlässliche Qualifikation

Die Entscheidung betrifft zwar kein Zwangsversteigerungsverfahren, ist aber für die Justizpraxis insgesamt bedeutsam. Gerichte sind in vielen Verfahren auf fachkundige Gutachten angewiesen, etwa bei Immobilienbewertung, Betreuung, Familienrecht oder Vollstreckungsschutz. Die fachliche Qualifikation von Sachverständigen ist deshalb keine Nebensache, sondern Grundlage einer tragfähigen gerichtlichen Entscheidung.

Der BGH nahm in einzelnen Fällen verfahrensrechtliche Korrekturen vor, verwarf die Revision aber im Übrigen. Der Schuldspruch wurde unter anderem auf Betrug in 173 Fällen und falsche uneidliche Aussage in vier Fällen angepasst.

Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist für gerichtliche Sachverständigentätigkeit und Vergütungsprüfung bedeutsam. Praktisch wichtig sind insbesondere:

  • Qualifikationsangaben gegenüber Gerichten müssen zutreffend sein.
  • Unberechtigte Titelangaben können Vergütungsansprüche gefährden.
  • Gerichtliche Auszahlungen können bei Täuschung einen Vermögensschaden begründen.
  • Die Verlässlichkeit von Sachverständigenangaben ist für gerichtliche Verfahren zentral.

Die Kanzlei ordnet den Beschluss als sachliche Klarstellung zur Bedeutung korrekter Qualifikationsnachweise in gerichtlichen Verfahren ein.

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