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Materielles Recht

Übererlös nach Teilungsversteigerung und Grundbuchlasten

Das Landgericht Duisburg hat aktuell entschieden, dass die Auszahlung eines Übererlösanteils aus der Teilungsversteigerung Zug um Zug von der Löschung erledigter Grundbuchrechte abhängen kann.

Von Adwokat Radoslaw Godzieba2 Min. Lesezeit

Das Landgericht Duisburg hat mit Urteil vom 18. April 2011 im Verfahren 2 O 251/10 über die Auszahlung eines Übererlösanteils aus einer Teilungsversteigerung entschieden. Die Parteien waren Miteigentümer eines Grundstücks, das im Verfahren vor dem Amtsgericht Duisburg versteigert wurde. Nach dem Zuschlag verweigerten die Beklagten teilweise die Zustimmung zur Auszahlung des auf den Kläger entfallenden Erlösanteils und beriefen sich auf Zurückbehaltungsrechte wegen noch eingetragener Grundbuchrechte.

Auszahlungsanspruch aus dem hinterlegten Erlös

Das Gericht bejahte grundsätzlich einen Anspruch des Klägers auf Zustimmung zur Auszahlung seines Anteils am Versteigerungserlös. Bei der Teilungsversteigerung wird der Erlös nach dem Zuschlag regelmäßig hinterlegt, wenn sich die Beteiligten über die Verteilung nicht vollständig einigen. Dann kann ein Miteigentümer gegen die übrigen Gemeinschafter einen Anspruch auf Zustimmung zur Auszahlung seines Anteils haben.

Im Verfahren 2 O 251/10 bestand dieser Anspruch jedoch nicht uneingeschränkt. Die Beklagten konnten die Zustimmung zur Auszahlung Zug um Zug davon abhängig machen, dass der Kläger seinerseits der Löschung einer Rückauflassungsvormerkung und einer Grundschuld zustimmt.

Der Anspruch auf Auszahlung des Erlösanteils bestand nur Zug um Zug gegen Zustimmung zur Löschung der Vormerkung und der Grundschuld.

Unrichtiges Grundbuch und Zurückbehaltungsrecht

Die Rückauflassungsvormerkung war nach Auffassung des Landgerichts erloschen, weil sich der gesicherte Rückübertragungsanspruch durch Erbfolge in der Person des Klägers vereinigt hatte. Damit fehlte der Vormerkung die gesicherte Forderung; das Grundbuch war insoweit unrichtig. Die Beklagten konnten deshalb Grundbuchberichtigung durch Löschung verlangen.

Auch hinsichtlich der Grundschuld nahm das Gericht ein berechtigtes Löschungsverlangen an. Nach vollständiger Tilgung der gesicherten Forderung war von einer Eigentümergrundschuld auszugehen. Da nach der Versteigerung keine Sicherungsabrede zugunsten des Klägers bestand, durften die Beklagten die Auszahlung des Erlösanteils bis zur Mitwirkung an der Bereinigung der Grundbuchlage zurückhalten.

Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist für Miteigentümer, Ersteher und Beteiligte einer Teilungsversteigerung bedeutsam. Praktisch wichtig sind insbesondere:

  • Der Übererlös wird nicht immer sofort ausgezahlt, wenn zwischen den Beteiligten Streit über Gegenrechte besteht.
  • Alte Vormerkungen und Grundschulden können nach der Versteigerung praktische Sperrwirkung entfalten.
  • Ein Zurückbehaltungsrecht kann die Auszahlung nur Zug um Zug gegen Grundbuchbereinigung ermöglichen.
  • Vor und nach einer Teilungsversteigerung sollten bestehende Grundbuchrechte genau geprüft werden.

Die Kanzlei ordnet das Urteil als praxisrelevante Entscheidung zur Erlösverteilung und zur Bereinigung dinglicher Rechte nach einer Teilungsversteigerung ein.

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