Termin
Dienstag, 25. August 2026, 09:00 Uhr
Objekt
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus mit Nebengebäuden sowie um unbebaute Garten- und Grünflächen. Es ist zudem ein 1/3 Miteigentumsanteil an einer Gebäude- und Freifläche enthalten.
Besichtigung
Das Objekt wurde ausschließlich von außen besichtigt; eine Innenbesichtigung war nicht möglich. Die Einschätzung des baulichen und innenräumlichen Zustands beruht auf Annahmen sowie auf der Grundlage der äußeren Erscheinung und vorliegenden Unterlagen.
Gebäude
Das Einfamilienhaus ist ein vermutlich vor 1900 in Massivbauweise (Bruchsandstein) errichtetes, ein- bis zweigeschossiges Gebäude mit Gaube. Bauunterlagen liegen nicht vor, und das genaue Baujahr ist unbekannt. Es handelt sich um ein eher kleines Wohnhaus mit einer geschätzten Wohnfläche von etwa 125 m² und einer Bruttogrundfläche von ca. 198 m². Die Raumaufteilung und die genaue Grundrissgestaltung sind mangels Innenbesichtigung nicht bekannt, werden jedoch als baujahrestypisch und funktionell angenommen.
Das Gebäude ist verputzt und gestrichen; der Sockel besteht aus unverputztem Sandstein. Fenster wurden teilweise erneuert (Kunststofffenster mit Isolierverglasung, teilweise mit Rollläden aus Kunststoff). Weitere Modernisierungen sind nicht erkennbar. Das Dach wird als Sattel- oder Giebeldach mit einer Holzkonstruktion und Gaube eingeschätzt, energetisch entspricht es nicht heutigen Anforderungen, die Dämmung wird als unzureichend angenommen.
Das Objekt dürfte nicht barrierefrei sein. Die Ausstattungsqualität wird insgesamt als einfach bis mittlere Kategorie eingeschätzt. Fassadenschäden, Feuchtigkeitsprobleme durch den Sandsteinsockel sowie Instandhaltungsstau sind von außen ersichtlich. Die Belichtung und Besonnung werden als ausreichend angenommen.
Weitere Gebäude
An Nebenbebauung bestehen Überreste einer teilabgerissenen Sandsteinscheune sowie ein Schuppen, die dem fortgeschrittenen Alter entsprechen und als untergeordnet anzusehen sind.
Grundstück
Das Anwesen unterteilt sich in vier Flurstücke:
Flurstück 201 (Wohnhaus): 60 m² Grundstücksgröße, Straßenfront ca. 6 m, mittlere Tiefe ca. 16 m.
Flurstück 201/3 (Hof): 1/3-Miteigentumsanteil von 320 m² = 107 m², Straßenfront ca. 4,5 m.
Flurstück 202 (Garten): 230 m², keine Straßenfront, mittlere Breite ca. 7 m, Tiefe ca. 33 m, über betreffende Wege zugänglich, aktuell unbebaut und als Garten genutzt.
Flurstück 203/2 (Grünfläche/Wiese): 450 m², keine Straßenfront, Breite ca. 39 m, Tiefe ca. 11 m; laut Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen, als Grünland genutzt.
Die Topografie ist eben bis leicht ansteigend, der hintere Bereich liegt etwas erhöht. Bebauung ist nur gemäß § 34 BauGB möglich, da kein Bebauungsplan vorliegt.
Nutzung
Zum Wertermittlungs-Stichtag war die Nutzung nicht eindeutig feststellbar. Es ist nicht bekannt, ob das Objekt eigengenutzt, vermietet oder leerstehend ist. Das Wohnhaus ist mit einem Wohngebäude bebaut, der Garten und die Grünfläche sind unbebaut und dienen vermutlich als Garten- und Wiesenfläche.
Gläubiger
RAe Neussel KPA (Tel. 06131/62 60 852)
RAe Neussel KPA (Tel. 06131/62 60 852)
Anhänge (1)
Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 28.05.2026, 08:25 Uhr.




