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Versteigerungstermin

31 K 80/25

Amtsgericht Hagen

Termin

Datum
09.10.202609:00 Uhr
Verkehrswert
19.800 €
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Hagen, Hauptgebäude, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Etage 1, Sitzungssaal 143

Freitag, 09. Oktober 2026, 09:00 Uhr

Objekt

Typ
sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum), Dachjraum Nr. VI 7
Lage
00000
Beschreibung
Laut Sachverständigengutachten: Am Bewertungsstichtag vermutlich leerstehendes Teileigentum im Dachboden des mehrgeschossigen Mehrfamilienhauses „Enneper Str. 166“ mit ca. 66 m² nebst Kellerraum. Dem Sachverständigen war eine Innenbesichtigung des Objekts nicht möglich. Nach sachverständiger Auffassung ist der Dachraum ausbaufähig, eine Baugenehmigung liegt jedoch nicht vor. Auf dem Flurstück 266 und dem angrenzenden Teil des Flurstücks 315 befindet sich eine Altablagerung (Basisauffüllung) aus dem Jahre 1952. Art und Zusammensetzung der Füllmaterialien sind nicht bekannt. Untersuchungen liegen nicht vor. Ein Altlastengutachten wurde nicht eingeholt. Für eine Zuschlagserteilung ist die Zustimmung des WEG-Verwalters erforderlich. Bei dem betreibenden Gläubiger handelt es sich um eine Behörde. Ein Ansprechpartner ist daher nicht zu benennen, da dieser weder weitere Auskünfte erteilen, Verkaufsgespräche führen, noch eine Besichtigung vermitteln kann.
Zusammenfassung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum), Dachjraum Nr. VI 7

Laut Sachverständigengutachten: Am Bewertungsstichtag vermutlich leerstehendes Teileigentum im Dachboden des mehrgeschossigen Mehrfamilienhauses „Enneper Str. 166“ mit ca. 66 m² nebst Kellerraum. Dem Sachverständigen war eine Innenbesichtigung des Objekts nicht möglich. Nach sachverständiger Auffassung ist der Dachraum ausbaufähig, eine Baugenehmigung liegt jedoch nicht vor. Auf dem Flurstück 266 und dem angrenzenden Teil des Flurstücks 315 befindet sich eine Altablagerung (Basisauffüllung) aus dem Jahre 1952. Art und Zusammensetzung der Füllmaterialien sind nicht bekannt. Untersuchungen liegen nicht vor. Ein Altlastengutachten wurde nicht eingeholt. Für eine Zuschlagserteilung ist die Zustimmung des WEG-Verwalters erforderlich.

Bei dem betreibenden Gläubiger handelt es sich um eine Behörde. Ein Ansprechpartner ist daher nicht zu benennen, da dieser weder weitere Auskünfte erteilen, Verkaufsgespräche führen, noch eine Besichtigung vermitteln kann.

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Grundbuch

Amtsgericht
Haspe
Blatt
7722

Anhänge (4)

Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 21.07.2026, 10:01 Uhr.