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Versteigerungstermin

75 K 2/23

Amtsgericht Göttingen

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Termin

Datum
09.06.202609:00 Uhr
Verkehrswert
742.000 €
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Saal B 11

Dienstag, 09. Juni 2026, 09:00 Uhr

Objekt

Typ
Wohn-/Geschäftshaus
Lage
Goffhelf-Leimbach-Straße 11, 37079 Göttingen
Beschreibung
Grundstück, bebaut mit einer Gewerbehalle / Industriegebäude und zwei Carports, überwiegend zweigeschossig, nicht unterkellert, Nutzfläche: Rd. 1.150 qm, Wohnfläche: Rd. 191 qm
Zusammenfassung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein/e Gewerbehalle / Industriegebäude nebst zwei Carports.

Ausstattung
soweit bei der Besichtigung erkennbar: Dachform: Sattel- oder Giebeldach Elektroinstallation: gute bis durchschnittliche Ausstattung Heizung: Zentralheizung, mit Gas Warmwasserversorgung: zentral über Heizung Sanitäre Installation: für die Nutzung üblich Fenster: aus Kunststoff mit Isolierverglasung; auch nahezu raumhohe Verglasungen besondere Bauteile / Einrichtungen: Wintergarten, überdachter Hauseingangsbereich, Dachterrasse, Sauna
Weitere Hinweise

Mit Ausnahme von Bereichen im EG, die nicht vermietet waren, konnten folgende Räumlichkeiten nicht in Augenschein genommen werden: Die Wohnungen im EG und OG und auch der Bereich der “Türme” im 2.OG. Daher basiert die Ermittlung des Verkehrswertes auf diversen Faktoren: u. a. Außenbesichtigung, Baupläne, Vergleichswerte.

Das Haus, Baujahr ca. 1970 (gemäß Bauakte), wurde in Massivbauweise als Industriegebäude errichtet, ein-/zweigeschossig, nicht unterkellert, ausgebautes DG. Die Gesamtmietfläche des Gebäudes beläuft sich auf ca. 1.345 m². Die Grundrisse bieten eine gute Belichtung und Besonnung. Modernisierung: im Wesentlichen Fassade, Dach, Innenausbau, Fenster, Heizung und Anbau. Es zeigt sich ein normaler baulicher Zustand. Es besteht ein unterstellter Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf.

Da sich das Bewertungsobjekt in einem Industriegebiet befindet, ist Wohnen in aller Regel nur zulässig, wenn der Wohnungsinhaber Betriebsleiter ist oder zum Aufsichts- und Bereitschaftspersonal des Gewerbebetriebes gehört. „Freies Wohnen“ beliebiger Mieter ist in Gewerbegebieten und Industriegebieten unzulässig. Im Rahmen des Ortstermins wurde eine ausschließlich wohnwirtschaftliche Nutzung festgestellt.

Auf dem Grundstück stehen zwei separate Carports (BJ ca. 1970 bzw. 2008) in Massivbauweise mit jeweils zwei Stellplätzen. Weiteres Gebäude: Carport-rechts, Anbau (Schuppen).

Zum Zeitpunkt der Wertermittlung war das Objekt teilweise eigengenutzt sowie vermietet als Wohnungen.

Anhänge (2)

Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 16.04.2026, 09:35 Uhr.