Termin
Objekt
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Erbbaurecht an einem mit Einfamilienhaus in Holzbauweise, teilgewerblich genutzter Einheit und Carport bebauten Grundstück.
Besichtigung:
Das Objekt wurde zweimal ausschließlich von außen vom Straßenraum aus besichtigt. Das Objekt konnte innen nicht betreten werden; die Bewertung und Beschreibung beruhen daher wesentlich auf Aktenlage, insbesondere Bauunterlagen, Registerauszügen und behördlichen Auskünften.
Gebäude
Das 2005 errichtete Gebäude ist ein freistehender, eingeschossiger Bungalow ohne Keller in Beton- und Holztafelbauweise. Es steht leicht erhöht zum Gelände, ist U-förmig angelegt und verfügt laut Aktenlage über eine Wohnfläche von ca. 163 m². Das Erbbaurecht läuft noch 79 Jahre bis zum 31.12.2104.
Nach Aktenlage weist der Grundriss zwei Nutzungseinheiten auf. Vorgesehen sind:
eine Vierzimmerwohnung mit Eingangsflur, Wohn-/Essbereich mit offener Küche, drei Schlafzimmern und zwei Duschbädern
eine Gewerbeeinheit mit drei Räumen und behindertengerechtem WC.
Eine Grundrissänderung wurde im Eingangsbereich links im Bereich Gäste-WC und Duschbad vermerkt. Die Nutzung ist als Wohnen und Gewerbe, konkret als Wohnen mit Kosmetikstudio, angegeben.
Das Haus hat eine für ein Einfamilienhaus ungewöhnliche architektonische Gestaltung mit Metallverkleidung an Fassade und Dach. Die Belichtungssituation wird aufgrund der offenen Bauweise als gut eingeschätzt; die U-Form schafft zugleich einen geschützten Freibereich mit hoher Privatsphäre. Die Grundrissgestaltung erscheint laut Gutachten sowohl für die kombinierte Wohn-/Gewerbenutzung als auch für eine weitgehend wohnwirtschaftliche Nutzung geeignet.
Der bauliche Zustand konnte innen nicht geprüft werden. Von außen zeigte sich das Sichtbare altersgemäß und überwiegend gepflegt; augenfällige Schäden wurden nicht festgestellt. Erkennbar war jedoch ein verbrauchter, großteils abgelöster Anstrich der Dachfläche, dessen Erneuerung erforderlich ist.
weitere Gebäude
Zum Objekt gehört ein seitlich angeordneter Carport zwischen Wohnhaus und Grundstücksgrenze. Er besteht aus einer Holzfachwerkkonstruktion mit flach geneigtem Pultdach, rückseitiger Verkleidung aus Kunststoffplatten und seitlicher Holzschalung.
Nutzung:
Zum Wertermittlungs-Stichtag war von Eigentümernutzung für Wohnen und ein Kosmetikstudio in Teilflächen des Hauses, auszugehen.
Gläubiger
Rechtsanwalt Bernd Abzieher, 0711/22213-1590
Unterlagen
Gutachten vom 01.09.25 liegt vor.
Quelle: versteigerungspool.de · abgerufen am 27.8.2026

