ZWANGSVERSTEIGERUNGSANWALT.DE

Termin

Datum
29.06.202608:30 Uhr
Verkehrswert
199.000,00 €
Teilungsversteigerung

Objekt

Bezeichnung
Mehrfamilienwohnhaus mit Hofraum und Garten
Lage
Admiral-Scheer-Straße 14, 95030 Hof
Zusammenfassung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Mehrfamilienwohnhaus mit Hofraum und Garten


Grundbucheintragung:
 
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Hof




Gemarkung


Flurstück


Wirtschaftsart u. Lage


Anschrift


Hektar


Blatt




Hof


2763/23


Wohnhaus mit Laden, Hofraum


Admiral-Scheer-Straße 14


0,0580


13406




 
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Mehrfamilienwohnhaus mit Hofraum und Garten;
 
Weitere Informationen unter www.zvg-portal.de
 
Der Versteigerungsvermerk ist am 12.06.2026 in das Grundbuch eingetragen worden.
 
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
 
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!

Unterlagen

Terminsbestimmung (PDF) →

Quelle: versteigerungspool.de · abgerufen am 26.6.2026