ZWANGSVERSTEIGERUNGSANWALT.DE

Zurück zur Liste

Versteigerungstermin

2 K 73/23

Amtsgericht Würzburg

Termin

Datum
14.09.202609:00 Uhr
Verkehrswert
103.000 €
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, EG Saal B 001

Montag, 14. September 2026, 09:00 Uhr

Objekt

Typ
Bauplatz und andere
Lage
Bei der Armin-Knab-Straße, 97318 Kitzingen
Beschreibung
Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Dieses nahezu rechteckige 1288 m² große Grundstück ist derzeit eine unkultivierte, seit etwa 20 Jahren unbewirtschaftete Fläche, die entsprechend verbuscht und mit Bäumen bewachsen ist, wodurch artenschutzrechtliche Vorgaben zu prüfen sind. Die Erreichbarkeit ist über grundbuchlich gesicherte Dienstbarkeiten auf Fremdgrundstücken gewährleistet. Die  Flurstücke  liegen  im  Geltungsbereich  des  qualifizierten  Bebauungsplanes  Nr.18  „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage  erforderlich,  die  Investitions- und  Unterhaltskosten  verursacht.  Alternativ  wäre  die  Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen  Entwässerungssystems  in  den  Stauraum  ist  nur  mit  Genehmigung  der  Stadt  Kitzingen  möglich  und  wegen  der  fast  bodenebenen  Lage  des  Stauraums  nur  aufwändig  umzusetzen. Möglicherweise  wäre eine  Pumpenlösung  machbar.  Die  Stadt  könnte  von  einem  Investor  eine  genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach  Auskunft  des  städtischen  Tiefbauamtes  müssen  neue  Baugebiete  im  Trennsystem  entsorgt  werden.  Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch  hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.   Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : 1 183 m²große Grundstück teilt sich in Grünland, Gehölz sowie Wegflächen auf und ist über gesicherte Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte auf Fremdgrundstücken erreichbar. Da die Fläche seit etwa 20 Jahren unbewirtschaftet und entsprechend verbuscht ist, sind bei einer Entwicklung mögliche artenschutzrechtliche Vorgaben zu prüfen. Die  Flurstücke  liegen  im  Geltungsbereich  des  qualifizierten  Bebauungsplanes  Nr.18  „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage  erforderlich,  die  Investitions- und  Unterhaltskosten  verursacht.  Alternativ  wäre  die  Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen  Entwässerungssystems  in  den  Stauraum  ist  nur  mit  Genehmigung  der  Stadt  Kitzingen  möglich  und  wegen  der  fast  bodenebenen  Lage  des  Stauraums  nur  aufwändig  umzusetzen. Möglicherweise  wäre eine  Pumpenlösung  machbar.  Die  Stadt  könnte  von  einem  Investor  eine  genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach  Auskunft  des  städtischen  Tiefbauamtes  müssen  neue  Baugebiete  im  Trennsystem  entsorgt  werden.  Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch  hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.   Lfd. Nr. 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Dieses 149m²große Grundstück wird aktuell als Weg genutzt und ist über die Armin-Knab-Straße sowohl begeh- als auch befahrbar. Die  Flurstücke  liegen  im  Geltungsbereich  des  qualifizierten  Bebauungsplanes  Nr.18  „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage  erforderlich,  die  Investitions- und  Unterhaltskosten  verursacht.  Alternativ  wäre  die  Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen  Entwässerungssystems  in  den  Stauraum  ist  nur  mit  Genehmigung  der  Stadt  Kitzingen  möglich  und  wegen  der  fast  bodenebenen  Lage  des  Stauraums  nur  aufwändig  umzusetzen. Möglicherweise  wäre eine  Pumpenlösung  machbar.  Die  Stadt  könnte  von  einem  Investor  eine  genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach  Auskunft  des  städtischen  Tiefbauamtes  müssen  neue  Baugebiete  im  Trennsystem  entsorgt  werden.  Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch  hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.   Lfd. Nr. 4 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Dieses 30 m² große Grundstück ist als Wohnbaufläche ausgewiesen und derzeit mit einer leerstehenden Einzelgarage bebaut. Die Einzelgarage ist nicht vermietet. Die  Flurstücke  liegen  im  Geltungsbereich  des  qualifizierten  Bebauungsplanes  Nr.18  „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage  erforderlich,  die  Investitions- und  Unterhaltskosten  verursacht.  Alternativ  wäre  die  Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen  Entwässerungssystems  in  den  Stauraum  ist  nur  mit  Genehmigung  der  Stadt  Kitzingen  möglich  und  wegen  der  fast  bodenebenen  Lage  des  Stauraums  nur  aufwändig  umzusetzen. Möglicherweise  wäre eine  Pumpenlösung  machbar.  Die  Stadt  könnte  von  einem  Investor  eine  genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach  Auskunft  des  städtischen  Tiefbauamtes  müssen  neue  Baugebiete  im  Trennsystem  entsorgt  werden.  Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch  hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.   Lfd. Nr. 5 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Dieses mit einem Kanalrecht belastete Grundstück umfasst eine Fläche von 2.398 m² und wird derzeit als Grünland genutzt, wobei es aufgrund fehlender Bewirtschaftung seit zwei Jahrzehnten verbuscht und baumbestanden ist. Die Erreichbarkeit erfolgt über einen teilweise ausgebauten öffentlichen Stichweg, jedoch ist eine Bebauung an eine gesicherte Erschließung gebunden. Artenschutzrechtliche Vorgaben sind zu berücksichtigen. Die  Flurstücke  liegen  im  Geltungsbereich  des  qualifizierten  Bebauungsplanes  Nr.18  „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage  erforderlich,  die  Investitions- und  Unterhaltskosten  verursacht.  Alternativ  wäre  die  Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen  Entwässerungssystems  in  den  Stauraum  ist  nur  mit  Genehmigung  der  Stadt  Kitzingen  möglich  und  wegen  der  fast  bodenebenen  Lage  des  Stauraums  nur  aufwändig  umzusetzen. Möglicherweise  wäre eine  Pumpenlösung  machbar.  Die  Stadt  könnte  von  einem  Investor  eine  genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach  Auskunft  des  städtischen  Tiefbauamtes  müssen  neue  Baugebiete  im  Trennsystem  entsorgt  werden.  Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch  hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.   Lfd. Nr. 6 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Das 1 012m²große Grundstück wird als Grünland geführt, ist jedoch seit rund 20 Jahren unbewirtschaftet und entsprechend verbuscht, was mögliche artenschutzrechtliche Vorgaben nach sich zieht. Eine besondere Herausforderung stellt die fehlende Erreichbarkeit dar, da der Zugang nur über Fremdgrundstücke möglich ist und hierfür bislang keine grundbuchlich gesicherten Dienstbarkeiten vorliegen. Die  Flurstücke  liegen  im  Geltungsbereich  des  qualifizierten  Bebauungsplanes  Nr.18  „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage  erforderlich,  die  Investitions- und  Unterhaltskosten  verursacht.  Alternativ  wäre  die  Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen  Entwässerungssystems  in  den  Stauraum  ist  nur  mit  Genehmigung  der  Stadt  Kitzingen  möglich  und  wegen  der  fast  bodenebenen  Lage  des  Stauraums  nur  aufwändig  umzusetzen. Möglicherweise  wäre eine  Pumpenlösung  machbar.  Die  Stadt  könnte  von  einem  Investor  eine  genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach  Auskunft  des  städtischen  Tiefbauamtes  müssen  neue  Baugebiete  im  Trennsystem  entsorgt  werden.  Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter(evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch  hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.   Lfd. Nr. 7 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Dieses 34 m² große Grundstück wird als Weg genutzt und ist aktuell nur über Fremdgrundstücke erreichbar. Die  Flurstücke  liegen  im  Geltungsbereich  des  qualifizierten  Bebauungsplanes  Nr.18  „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage  erforderlich,  die  Investitions- und  Unterhaltskosten  verursacht.  Alternativ  wäre  die  Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen  Entwässerungssystems  in  den  Stauraum  ist  nur  mit  Genehmigung  der  Stadt  Kitzingen  möglich  und  wegen  der  fast  bodenebenen  Lage  des  Stauraums  nur  aufwändig  umzusetzen. Möglicherweise  wäre eine  Pumpenlösung  machbar.  Die  Stadt  könnte  von  einem  Investor  eine  genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach  Auskunft  des  städtischen  Tiefbauamtes  müssen  neue  Baugebiete  im  Trennsystem  entsorgt  werden.  Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch  hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.

Anhänge (3)

Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 27.07.2026, 14:24 Uhr.