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Versteigerungstermin

1 K 32/24

Amtsgericht Rockenhausen

12

Termin

Datum
17.02.202710:30 Uhr
Verkehrswert
37.000 €
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Sitzungssaal 1, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen

Mittwoch, 17. Februar 2027, 10:30 Uhr

Objekt

Typ
unbebautes Grundstück
Lage
Bergstraße, 67822 Kalkofen
Beschreibung
Eingetragen im Grundbuch von Kalkofen Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Kalkofen 476/6 Gebäude- und Freifläche Bergstr. 708 409 BV 2   |   Objektbeschreibung: Gem. Gutachten handelt es sich um einen unbebauten „verwilderten“ Bauplatz in leichter Hanglage, genutzt als Brache. Verkehrswert: 37.000,00 €       Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.   Die erste Beschlagnahme des Grundstücks erfolgte am 08.07.2024.   Aufforderung:   Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.   Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.   Hinweis:   Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Zusammenfassung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um einen unbebauten Bauplatz.

Ausstattung

Weitere Hinweise

Besichtigung

Das Objekt wurde am 22.01.2025 begutachtet. Die Bewertung basiert auf eigenen Erhebungen der Sachverständigen sowie auf vorgelegten Unterlagen.

Grundstück

Das Grundstück ist ca. 708 m² groß und weist laut Kataster eine fast rechteckige Form auf, mit einer Straßenfront von etwa 21 Metern und einer mittleren Tiefe von 29 Metern. Die Lage ist als leicht hängig zu bezeichnen. Es handelt sich um eine verwilderte, als Brache genutzte Fläche im Ortsrandbereich und in einem Neubaugebiet. Das Grundstück ist vollständig erschlossen. Der Ausbau der anliegenden Wohnstraße ist vollständig erfolgt, Gehwege sind beidseitig vorhanden, jedoch nicht direkt vor dem Grundstück. Parkmöglichkeiten bestehen an der Straße. Das Grundstück gilt laut Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche und ist baureifes Land. Die Fläche ist aktuell brachliegend. Es sind Rodungsarbeiten erforderlich, was wertmindernd berücksichtigt wurde. Die beitragsrechtliche Erschließung ist erfolgt, jedoch können offene Beiträge (Grundsteuer, Wasser/Abwasser) anfallen.

Nutzung

Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Grundstück unbebaut und nicht vermietet.

Grundbuch

Amtsgericht
Kalkofen
Blatt
409

Gläubiger