Termin
Datum
10.12.202614:45 Uhr
Verkehrswert
—
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Mayen, Saal 112
Donnerstag, 10. Dezember 2026, 14:45 Uhr
Objekt
Typ
Einfamilienhaus
Lage
In der Stehl 22, 56729 Ettringen
Beschreibung
Ein mit einem teilunterkellerten Einfamilienwohnhaus (einseitig an Nachbargarage angebaut, teilweise vor 1900 erbaut, teilweise Mitte der 70er Jahre erweitert) mit Nebengebäuden bebautes, hängiges Hinterliegergrundstück (in 2. Reihe) in Ortslage. Ölzentralheizung Baujahr 1993. Wohnfläche insgesamt: rd. 127 m². Kein direkter Zugang von öffentlicher Strasse her. Zugang bislang nicht durch im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit gesichert; auf § 917 BGB (Notwegerecht) wird diesbezüglich verwiesen.
Der Versteigerungsvermerk ist am 09.04.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Anhänge (4)
Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 14.10.2026, 13:45 Uhr.