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Versteigerungstermin

1 K 13/26

Amtsgericht Kusel

1

Termin

Datum
12.11.202611:00 Uhr
Verkehrswert
17.000 €
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Kusel, Trierer Straße 71, 66869 Kusel, Sitzungssaal 2

Donnerstag, 12. November 2026, 11:00 Uhr

Objekt

Typ
Einfamilienhaus
Lage
Obergasse 4, 66909 Herschweiler-Pettersheim
Beschreibung
eingeschossiges, unterkellertes freistehendes Einfamilienhaus; Baujahr: ca. 1929-1931; keine wertrelevanten Modernisierungen bekannt; lediglich Außenbesichtigung; es besteht ein erheblicher Unterhaltungsstau, Schäden und allgemeiner Reparaturbedarf.
Zusammenfassung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus mit erheblichem Unterhaltungsstau, Schäden und allgemeinem Reparaturbedarf.

Weitere Hinweise

Besichtigung:

Das Objekt wurde am 29.07.2026 ausschließlich von außen und dabei nur stark eingeschränkt besichtigt. Die Bewertung stützt sich ergänzend auf Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen, Flächenberechnungen sowie behördliche Auskünfte; eine Innenbesichtigung fand nicht statt.

Gebäude

Es handelt sich um ein freistehendes, eingeschossiges Einfamilienhaus in Massivbauweise mit Unterkellerung und Satteldach aus der Zeit um 1929 bis 1931. Wertrelevante Modernisierungen sind nicht bekannt. Die Wohnfläche wurde aus Unterlagen mit rund 75 m² ermittelt, die Bruttogrundfläche mit rund 198 m².

Die straßenseitige Fassade ist vorgehängt und vermutlich asbestbelastet; die Gartenseite besteht aus Sandstein. Das Dach ist als Holz-Dachkonstruktion mit Sattel- oder Giebeldach und Ziegeldeckung beschrieben; die Eindeckung ist vermutlich undicht. Der bauliche Zustand wurde insgesamt als unbefriedigend beurteilt. Es besteht erheblicher Unterhaltungsstau mit Schäden, allgemeinen Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen sowie umfassendem Reparaturbedarf.

Nach sachverständiger Einschätzung befindet sich der überwiegende Teil der Gebäudesubstanz in offensichtlich unbewohnbarem Zustand. Die Restnutzungsdauer wurde mit nahezu 0 Jahren angesetzt. Der Verkehrswert leitet sich deshalb im Wesentlichen aus dem Bodenwert ab, vermindert um pauschal angesetzte Freilegungs- bzw. Abrisskosten einschließlich Risikoabschlag wegen fehlender Innenbesichtigung.

Nutzung:

Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Einfamilienhaus unbewohnt.

Anhänge (2)

Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 24.09.2026, 08:25 Uhr.