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Versteigerungstermin

42 K 23/25

Amtsgericht Bingen am Rhein

1234

Termin

Datum
12.01.202709:00 Uhr
Verkehrswert
241 €
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Ort der Versteigerung
Sitzungssaal 101, Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein

Dienstag, 12. Januar 2027, 09:00 Uhr

Objekt

Typ
Waldfläche, Verkehrsfläche, Gartenland
Lage
Im Orbel, 00000 Heidesheim
Beschreibung
Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Heidesheim lfd.Nr.
Zusammenfassung

Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um mehrere Landwirtschaftsflächen sowie Wald- und Verkehrsflächen.

Weitere Hinweise

Besichtigung:

Das Objekt wurde am 10.12.2025 im Rahmen eines Ortstermins besichtigt. Die Bewertung stützt sich ergänzend auf Kataster-, Grundbuch-, Bodenrichtwert- und Planungsunterlagen sowie auf eingeholte behördliche Auskünfte.

Grundstück

Die zu bewertenden Flurstücke 96/4, 96/2, 96/1, 96/3 und 95 bilden einen räumlich zusammenhängenden Bereich mit einer Gesamtfläche von 2.829 m². Es handelt sich um unbebaute landwirtschaftliche Flächen in überwiegend schmaler, langgestreckter und rechteckiger Form. Die Topografie ist hängig. An einem Kopfende verläuft ein landwirtschaftlicher Weg, über den die Zuwegung erfolgt.

Planungsrechtlich sind die Flächen im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsfläche dargestellt; ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht nicht. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung würde daher nach § 35 BauGB im Außenbereich erfolgen. Der Entwicklungszustand ist als reine landwirtschaftliche Fläche eingestuft. Der beitragsrechtliche Zustand ist beitragsfrei.

Tatsächlich werden die Grundstücke derzeit nicht aktiv bewirtschaftet und sind überwiegend mit Gehölzen, Sträuchern und Büschen bewachsen. Der Bewuchs wurde als standorttypisch eingeordnet und nicht als gesondert wertbildende Außenanlage angesetzt. Wertbeeinflussende bauliche Außenanlagen wie Einfriedungen, Befestigungen oder sonstige Anlagen sind nicht vorhanden.

Wertrelevant sind die naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen: Laut Liegenschaftskataster liegen die Flächen im Naturschutzgebiet „NSG-7339-206“ sowie im Vogelschutzgebiet „DE-6014-401“. Daraus ergeben sich erhebliche Einschränkungen möglicher Nutzungsänderungen. Über Pacht- oder sonstige Nutzungsverhältnisse lagen keine Informationen vor.

Nutzung:

Zum Wertermittlungs-Stichtag war keine aktive landwirtschaftliche Bewirtschaftung vorhanden; die Grundstücke waren überwiegend mit Gehölzen bewachsen.

Gläubiger

Weitere Informationen hierzu sind im Internet unter https://zvrlp.de/amtsgerichte/bingen.92403 zu finden.

Anhänge (1)

Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 18.09.2026, 12:47 Uhr.