Termin
Dienstag, 20. Oktober 2026, 09:00 Uhr
Objekt
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um eine Eigentumswohnung im Obergeschoss eines zweigeschossigen Mehrfamilienhauses mit Satteldach. Sondernutzungsrechte sind vereinbart.
Besichtigung:
Das Objekt wurde am 02.09.2025 von außen und innen besichtigt; die Wohnung war zugänglich. Teile des Gemeinschaftseigentums konnten nicht eingesehen werden, insoweit basiert die Bewertung ergänzend auf Bauunterlagen, Aufteilungsplan, Teilungserklärung und weiteren behördlichen Auskünften.
Wohnung
Die versteigerte Einheit WE 6 liegt im Obergeschoss und umfasst laut Aufteilungsplan Wohnen, Schlafzimmer, Küche, Abstellraum und Bad. Die Wohnfläche wurde auf Grundlage der vorliegenden Pläne mit 44,74 m² ermittelt; ein Aufmaß wurde nicht vorgenommen, sodass Abweichungen möglich sind.
Der Grundriss ist zweckmäßig und für die Wohnungsgröße funktional. Die Belichtung und Besonnung werden als gut bis ausreichend beurteilt. Die Wohnung verfügt über einen kompakten Zuschnitt mit den für eine kleine Wohneinheit üblichen Nebenräumen. Die Ausführung ist einfach bis baujahresgemäß.
Der Ausbauzustand zeigt insgesamt Unterhaltungs- und Renovierungsbedarf. Im Gutachten werden am Gesamtkomplex zahlreiche schadhaft oder ungepflegt erscheinende Gewerke, stellenweise Schimmel sowie Spuren von Vandalismus beschrieben. Innerhalb der Wohnung wurden unter anderem Feuchteeinwirkungen dokumentiert. Der Verkehrswert berücksichtigt die aktuelle Bausubstanz im besichtigten Zustand sowie einen pauschalen Abschlag für Unterhaltungsstau und Schäden.
Gebäude
Das Objekt befindet sich in einem zweigeschossigen Mehrfamilienhaus in Massivbauweise mit Satteldach und Dachaufbauten. Das sachverständig gewichtete Baujahr liegt bei ca. 1975; laut Bauakte erfolgte ein Wiederaufbau um 1947 sowie Umbauten und Erweiterungen bis 2006. Die Häuser sind über Dach und Fach miteinander verbunden. Die Außenfassade ist verputzt und gestrichen; ein Denkmalschutz besteht nicht.
Die Konstruktion umfasst Fundamente aus Beton, Keller aus Beton und Mauerwerk, Umfassungs- und Innenwände aus Mauerwerk bzw. Fertigteilen sowie Geschossdecken als Massivdecke oder Holzbalkendecke. Das Gebäude ist nicht barrierefrei. Der bauliche Zustand wird als befriedigend, jedoch stellenweise nicht ordnungsgemäß instandgehalten beschrieben; es besteht offensichtlicher Unterhaltungsstau mit Schäden und allgemeinem Renovierungsbedarf.
Nutzung:
Zum Wertermittlungs-Stichtag war die zu bewertende Wohneinheit vermietet.
Anhänge (1)
Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 12.08.2026, 16:06 Uhr.

