Termin
Dienstag, 13. Oktober 2026, 09:00 Uhr
Objekt
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um eine vermietete Eigentumswohnung im Erdgeschoss mit Wohn-/Schlafzimmer, Küche, Bad und Freifläche sowie Sondernutzungsrecht an einer grün umrandeten Fläche.
Besichtigung:
Das Objekt wurde am Wertermittlungsstichtag außen besichtigt; außerdem wurden zugängliche Teile des Gebäudes, insbesondere Eingangsbereich, Kellerflur und eine Zentralheizung, in Augenschein genommen. Das Objekt konnte hinsichtlich der Wohnung, des Kellerraums und Teilen des Gemeinschaftseigentums nicht vollständig besichtigt werden, sodass die Bewertung insoweit ergänzend auf Unterlagen, Bauplänen und sonstigen Auskünften basiert.
Wohnung
Die zu bewertende Einheit befindet sich im Erdgeschoss in rückwärtiger Lage und ist laut Aufteilungsplan als WE 2 bezeichnet. Die Wohnung umfasst 23,87 m² Wohnfläche und besteht aus einem Wohn-/Schlafzimmer, einer Küche, einem Bad sowie einer zugeordneten Freifläche. Die Grundrissgestaltung ist nach den vorliegenden Plänen vermutlich zweckmäßig und auf eine kompakte Einzimmernutzung ausgerichtet.
Die Belichtung und Besonnung des Objekts werden insgesamt als gut bis ausreichend beschrieben. Innenräume konnten nicht besichtigt werden; Angaben zu Boden-, Wand- und Deckenoberflächen liegen daher nicht vor. Soweit von außen bzw. an zugänglichen Bereichen ersichtlich, sind Kunststofffenster mit Isolierverglasung vorhanden. Der Wohnungseingang erfolgt über eine Tür mit Lichtausschnitt. Der Ausstattungs- und Erhaltungszustand der Wohnung konnte mangels Innenbesichtigung nur eingeschränkt beurteilt werden; im Gutachten wurde hierfür ein Risikoabschlag berücksichtigt.
Gebäude
Das Gebäude ist ein Mehrfamilienhaus in Massivbauweise mit gewichtetem Baujahr um 1975; laut Bauakte erfolgten Wiederaufbau ab etwa 1947 sowie Umbauten und Erweiterungen bis 2006. Es ist zweigeschossig errichtet und mit weiteren Häusern über Dach und Fach verbunden. Der Gebäudekomplex zeigt einen insgesamt befriedigenden, jedoch stellenweise nicht ordnungsgemäß instandgehaltenen Zustand mit erkennbarem Unterhaltungsstau, Schäden und allgemeinem Renovierungsbedarf. Teilweise wurden laut Gutachten auch Vandalismusspuren und Schimmel im Gebäudebestand festgestellt. Die Energieeffizienz wird sachverständig als ungenügend bzw. nicht zeitgemäß eingeschätzt;
Nutzung:
Zum Wertermittlungs-Stichtag war die Wohneinheit soweit bekannt vermietet.
Anhänge (1)
Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 12.08.2026, 15:10 Uhr.

