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Versteigerungstermin

35 K 117/23

Amtsgericht Bad Kreuznach

122a34

Termin

Datum
26.11.202611:00 Uhr
Verkehrswert
—
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Str. 17, Saal 2

Donnerstag, 26. November 2026, 11:00 Uhr

Objekt

Typ
Zweifamilienhaus, zweigeschossiges, nicht unterkellertes
Lage
Hauptstraße 5 u.7, 55481 Maitzborn
Beschreibung
Eingetragen im Grundbuch von Maitzborn Je in Erbengemeinschaft an lfd.Nr.
Zusammenfassung

Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um ein Zweifamilienhaus (Hauptstraße 5) mit Nebengebäude (Hauptstraße 7) sowie weiteren Nebengebäuden.

Weitere Hinweise

Gebäude / Flur 8 Nr. 23/5 : Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein großes Grundstück, bebaut mit zwei Wohngebäuden, einer Dreifachgarage und Nebengebäuden.

Zweifamilienhaus, Hausnr. 5 (das Objekt konnte vom Gutachter nur von außen besichtigt werden. Daher basiert die Ermittlung des Verkehrswertes auf diversen Faktoren: u. a. Außenbesichtigung, Baupläne, Vergleichswerte):

  • Umbau der Scheune als Zweifamilienhaus; zweigeschossig; nicht unterkellert; ausgebautes Dachgeschoss

  • Baujahr: 1990 (gem. Bauakte), Massivbauweise mit Sattel- oder Giebeldach, das Gebäude wurde seither nicht modernisiert

  • Besonnung und Belichtung ausreichend

  • Bauschäden und Baumängel: z. T. Schädlingsbefall (Mäuse) nicht genehmigter Durchgang an der Brandmauer

  • Der bauliche Zustand ist zufriedenstellend, es besteht ein geringfügiger Unterhaltungsstau und Renovierungsbedarf

  • weitere Gebäude: Dreifachgarage, überdachte Unterstände

Nebenhaus, Hausnr. 7

  • Baujahr: 1940; Bauart: massiv; Giebeldach

  • weiteres Gebäude: Massivschuppen

  • Der bauliche Zustand beider Gebäude ist mangelhaft. Es besteht ein erheblicher Unterhaltungsstau und Renovierungsbedarf

Heizung und Versorgungsleitungen kommen vom Nachbargebäude. Zum Zeitpunkt der Wertermittlung war das Wohnhaus (Hausnr. 5) eigen genutzt, das Nebenhaus (Hausnr. 7) stand leer.

Hinweis:

Ursprünglich handelte es sich um eine landwirtschaftliche Hofstelle, später umgestaltet in eine Gaststätte und Pensionsbetrieb, die heute ohne Funktion sind. Der Teilbereich Gaststätte mit Pensionsbetrieb wurde im Jahre 2019 aus dem ursprünglichen Gesamtflurstück abgetrennt. Die Besonderheit bei dem verbliebenen Restgrundstück (Flurstück 23/5) liegt darin, dass durch seinen Überhang an ungenutzter und damit auch unwirtschaftlicher Bausubstanz in Kombination mit dem z.T. schlechten baulichen Zustand (Haus-Nr. 7) ein solches Objekt als Gesamtobjekt nur noch eingeschränkt verwendungsfähig und daher auch nur begrenzt marktgängig ist.

Durch die im Jahre 2019 durchgeführte Grundstücksteilung des Wohn- und Gebäudegrundstücks sind zwei selbständige Grundstücke entstanden. Eine Teilungsgenehmigung hat nicht vorgelegen, wodurch es an der formellen Legalität mangelt. Die Maßnahme hat zu baurechtswidrigen Zuständen geführt, die aus gutachterlicher Sicht nicht so ohne Weiteres zu heilen sind.

Gläubiger

Anhänge (1)

Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 20.08.2026, 10:41 Uhr.