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Versteigerungstermin

2 K 45/25

Amtsgericht Rockenhausen

1234

Termin

Datum
21.10.202609:00 Uhr
Verkehrswert
46.786 €
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Sitzungssaal 1, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen

Mittwoch, 21. Oktober 2026, 09:00 Uhr

Objekt

Typ
Einfamilienhaus
Lage
Birkenstraße 2, 67759 Reichsthal
Beschreibung
Eingetragen im Grundbuch von Reichsthal lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt BV 12 Reichsthal 232/1 Gebäude- und Freifläche Birkenstraße 2 396 159  BV 13 Reichsthal 232/2 Erholungsfläche Birkenstraße 415 159    |   Lfd. Nr. 1, BV 12, Fl.St. 232/1 Gem. Gutachten handelt es sich um ein mit einem eingeschossigen, unterkellerten Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss bebautes Grundstück. Wohnfläche ca. 80,64 m². Der bauliche Zustand ist schlecht. Es besteht ein erheblicher Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf. Verkehrswert: 46.785,71 €       Lfd. Nr. 2, BV 13, Fl.St. 232/2 Gem. Gutachten handelt es sich um eine hausnahes Gartenland. Verkehrswert: 2.740,00 €       Der Versteigerungsvermerk ist am 07.10.2026 (BV 12 Flst. 232/1) und 07.10.2025 (BV 13 Flst. 232/2) in das Grundbuch eingetragen worden. Beschlagnahme: 07.10.2025   Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin.   Aufforderung:   Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.   Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.   Hinweis:   Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Zusammenfassung

Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um ein eingeschossiges, unterkellertes Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss auf dem Flurstück 232/1 sowie hausnahes Gartenland.

Weitere Hinweise

Das Gebäude wurde am 24.02.2026 ausschließlich von außen besichtigt. Die Bewertung des Einfamilienhauses beruht daher teilweise auf Unterlagen, behördlichen Auskünften und sachverständigen Annahmen, insbesondere zu Baujahr, innerer Aufteilung, Ausstattung und technischem Ausbau; zusätzlich wurde die angrenzende Erholungsfläche mit erfasst.

Gebäude

Das freistehende Einfamilienhaus ist ein eingeschossiges, unterkellertes Wohngebäude mit ausgebautem Dachgeschoss in Massivbauweise. Das Baujahr wurde mangels Bauunterlagen und wegen ausschließlich äußerer Besichtigung auf etwa 1900 geschätzt. Wesentliche Modernisierungen wurden nicht festgestellt. Die Brutto-Grundfläche wurde mit insgesamt 192 m² angesetzt, verteilt auf Keller-, Erd- und Dachgeschoss zu jeweils rund 64 m². Die für die Wertermittlung angesetzte Wohnfläche beträgt 80,64 m². Das Gebäude wurde ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt.

Zur inneren Raumaufteilung, den konkreten Räumen in Keller, Erd- und Dachgeschoss sowie zur Grundrissgestaltung lagen keine verifizierbaren Erkenntnisse vor, da keine Innenbesichtigung möglich war und Bauunterlagen nicht verfügbar waren. Aus der Gebäudeform ergibt sich ein kompaktes Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss; Belichtung und Besonnung wurden von außen als ausreichend beurteilt. Der Zugang ist barrierefrei. Das Gebäude ist nicht denkmalgeschützt.

Der bauliche Zustand ist schlecht. Festgestellt wurden deutliche Fassaden- und Putzschäden, insbesondere im Sockelbereich und an Fensterbänken. An der Giebelfassade sowie an Balken und Holzverkleidungen zeigen sich starke Verwitterung, dunkel verfärbte Holzalterung, beginnende Holzfäule sowie Feuchtigkeitsschäden. Die Außenverschalung ist rissig und erheblich abgenutzt, die Eingangstreppe verwittert. Insgesamt besteht erheblicher Unterhaltungsstau mit allgemeinem Renovierungs- und Sanierungsbedarf. Wegen der fehlenden Innenbesichtigung wurde in der Wertermittlung zusätzlich ein pauschaler Sicherheitsabschlag für nicht erkennbare innere Mängel berücksichtigt.

Grundstück

Das Gesamtgrundstück umfasst 811 m² und besteht aus 396 m² Gebäude- und Freifläche sowie 415 m² Erholungsfläche. Es weist eine unregelmäßige Form auf, eine Straßenfront von etwa 18 m und eine leicht hängige, von der Straße abfallende Topografie. Der Baugrund wurde augenscheinlich als gewachsen und normal tragfähig beurteilt; Altlastenverdachtsmomente sind nicht verzeichnet.

Die Gebäude- und Freifläche ist mit dem Einfamilienhaus bebaut. Die angrenzende Erholungsfläche wurde als hausnahes Gartenland bewertet; sie ist nicht als eigenständiges Baugrundstück behandelt worden, sondern als sonstige Fläche mit ergänzender Nutzungsqualität zum Wohnhaus. Außenanlagen wie Stellplatzfläche, Terrasse, Gartenanlagen, Pflanzungen sowie Ver- und Entsorgungsanlagen sind vorhanden, insgesamt jedoch verwahrlost. Es wurden Moosbewuchs, Feuchtigkeitsspuren, gelagerte und teils stark verwitterte Materialien sowie Bauschuttablagerungen festgestellt.

Nutzung:

Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Einfamilienhaus leerstehend; die angrenzende Fläche war als Erholungs- beziehungsweise Gartenfläche genutzt.