Termin
Donnerstag, 19. November 2026, 10:30 Uhr
Objekt
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein unbebautes Grundstück in Feldlage.
Besichtigung
Das Objekt konnte nur von außen besichtigt werden, da es eingefriedet und der Zugang verschlossen war. Die Bewertung erfolgte insbesondere auf Basis der äußeren Inaugenscheinnahme und verschiedener Unterlagen.
Grundstück
Das Grundstück umfasst 1.318 m² und hat einen annähernd rechteckigen Zuschnitt mit abgerundeter nördlicher Ecke. Die Topografie ist leicht hängig und fällt nach Südosten ab. Das Grundstück liegt etwa 2 Meter erhöht auf einem Plateau gegenüber der angrenzenden Straße. Die Breite entlang des Wirtschaftsweges beträgt circa 30 Meter, die Tiefe ca. 40 Meter. Das Grundstück ist derzeit mit einem Maschendrahtzaun eingefriedet und mit Obstbäumen bestandene private Grünfläche bzw. als Garten genutzt. Eine Nutzung als landwirtschaftliche Fläche oder Freizeitgrundstück ist ebenso möglich.
Die Erschließung ist lediglich einseitig über einen unbefestigten Wirtschaftsweg gegeben. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Gewerbefläche dargestellt, ein Bebauungsplan existiert nach Aufhebung aber nicht mehr. Das Grundstück ist nach aktueller Rechtslage dem Außenbereich zuzuordnen; eine bauliche Nutzung ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Im Grundbuch bestehen keine beschränkenden oder begünstigenden Rechte, abgesehen vom Zwangsversteigerungsvermerk.
Nutzung
Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Grundstück augenscheinlich nicht aktiv genutzt, sondern als private Grünfläche mit Obstbaumbestand vorzufinden. Pachtverhältnisse waren nicht zu recherchieren. Es wird von Eigennutzung ausgegangen.
Anhänge (1)
Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 07.07.2026, 12:56 Uhr.


