ZWANGSVERSTEIGERUNGSANWALT.DE

Zurück zur Liste

Versteigerungstermin

260 K 68/23

Amtsgericht Mainz

1234

Termin

Datum
27.10.202614:00 Uhr
Verkehrswert
405.000 €
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz, Sitzungssaal 16

Dienstag, 27. Oktober 2026, 14:00 Uhr

Objekt

Typ
Einfamilienhaus
Lage
An der Pfingstweide 31, 55278 Hahnheim
Beschreibung
Eingetragen im Grundbuch von Hahnheim Gemarkung
Zusammenfassung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus (Fertighaus) mit Garage.

Ausstattung
  • Dach: Walmdach mit Betondachziegeln, Holzkonstruktion

  • Heizung & Warmwasser: Vermutlich ölbefeuerte Zentralheizung (laut Bauakte)

  • Elektroinstallation: Ältere, urspr. Türsprech-Klingelanlage, übrige Elektroinstallation nicht beurteilbar (Außenbesichtigung)

  • Böden: Keine Bewertung möglich (nur Außenbesichtigung)

  • Fenster: Nicht beurteilbar, alle Rollläden aus Kunststoff waren geschlossen

  • Sanitärausstattung: Im Grundriss Bad (mit WC, Waschbecken, Dusche, Badewanne) und separates WC verzeichnet; Zustand nicht beurteilbar (Außenbesichtigung)


Weitere Hinweise

Besichtigung

Das Objekt wurde am 24.03.2025 ausschließlich von außen besichtigt. Die Bewertung erfolgte auf Grundlage einer Außenbesichtigung sowie der vorliegenden Planunterlagen, Bauakte, dem amtlichen Lageplan und weiterer Unterlagen. Ein Betreten des Gebäudes war nicht möglich, sämtliche Rollläden waren geschlossen.

Gebäude

Das freistehende Einfamilienhaus mit Garage wurde gemäß Baugenehmigung im Jahr 1979 als Fertighaus mit vollunterkellertem massiven Kellergeschoss und nicht ausgebautem Dachgeschoss errichtet.

Das Gebäude verfügt über ca. 108,3 m² Wohnfläche im Erdgeschoss. Die Raumaufteilung des Erdgeschosses gliedert sich in Wohnzimmer, Essdiele, drei Schlafzimmer, Küche, Bad, separates WC, Flur, Diele, Abstellraum und Terrasse. Im Kellergeschoss befinden sich mehrere Kellerräume, Heizraum und Waschküche; das Dachgeschoss dient als Speicher. Der Grundriss gestaltet sich laut Planunterlagen zweckmäßig. Die Belichtung und Besonnung werden als gut eingeschätzt, Ausrichtung des Gartens ist nordostseitig, die Wohnräume blicken vorwiegend in den Garten und Richtung Felder.

Das Kellergeschoss ist in massiver Bauweise errichtet, ab Erdgeschoss handelt es sich um eine Fertighaus-Leichtbauweise. Das Gebäude weist ein Walmdach mit Ziegeldeckung (Betondachziegel) auf einer Holzkonstruktion auf. Die Fassade ist typisch für Fertighäuser aus dem Baujahr, mit spezieller Struktur. Alle Rollläden sind aus Kunststoff. Details zu Fenstern, Türen, Treppen, Haustechnik und Innenausstattung konnten aufgrund der Außenbesichtigung nicht abschließend bewertet werden.

Erkennbar sind normale alters- und nutzungsbedingte Abnutzungserscheinungen. Der allgemeine bauliche Zustand entspricht dem mittleren, dem Alter angemessenen Gesamteindruck. Eine energetische Bewertung sowie Prüfung auf mögliche Schadstoffe oder versteckte Baumängel wurde nicht vorgenommen.

Weitere Gebäude

Auf dem Grundstück befindet sich eine Stahlbeton-Fertiggarage mit Flachdach und Stahlschwingtor. Die Garage ist auf der Grundstücksgrenze errichtet und befindet sich ebenfalls in altersgemäß durchschnittlichem Zustand. Zusätzlich sind kleinere Bauteile wie eine Kelleraußentreppe und eine Eingangsfreitreppe vorhanden.

Grundstück

Das Grundstück umfasst eine Fläche von 644 m², ist eben und rechteckig zugeschnitten. Es befindet sich im nördlichen Randbereich des Ortes in Feldrandlage. Die Grundstücksgrenzen sind durch das Hauptgebäude, die Garage und Einfriedungen markiert. Die Außenanlagen bestehen aus hofseitiger Pflasterung, Terrasse mit Treppe, Gartenflächen mit Strauch- und Baumbewuchs sowie einer Rasenfläche im rückwärtigen Grundstücksbereich. Das Grundstück ist voll erschlossen, die Zuwegung erfolgt über eine normal ausgebaute Anliegerstraße.

Nutzung

Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Objekt vermutlich eigengenutzt und nicht vermietet. Eine klare Feststellung zur tatsächlichen Nutzung war nicht möglich, da kein lesbares Klingelschild vorhanden war. Das Grundstück ist mit Nießbrauch belastet.


Anhänge (1)

Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 01.07.2026, 11:55 Uhr.