Termin
Donnerstag, 20. August 2026, 11:00 Uhr
Objekt
Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um zwei unbebaute baureife Grundstücke.
Besichtigung
Das Objekt wurde im Rahmen einer Außenbesichtigung vollständig in Augenschein genommen. Die Bewertung erfolgte auf Basis der Ortsbesichtigung sowie der vorliegenden Unterlagen, es fanden keine Innenbesichtigungen statt.
Grundstück
Das Versteigerungsobjekt setzt sich aus den Flurstücken 62 (135 m²), 62/3 (123 m²) und 62/4 (28 m²) zusammen und weist insgesamt eine Fläche von 286 m² auf. Die Parzellen bilden als wirtschaftliche Einheit ein Grundstück mit trapezförmigem Zuschnitt. Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt aus nordnördlicher Richtung und ist schmal ausgeführt, was die Erreichbarkeit insbesondere für größere Fahrzeuge einschränkt. Im nordöstlichen Bereich wurde eine etwa 15 m lange und 0,6 m hohe Gartenmauer errichtet; im westlichen Bereich gibt es eine Stützmauer zur Nachbargrenze.
Die Zufahrts- und Zuschnittssituation beeinträchtigt die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks erheblich. Auf dem Grundstück befinden sich zudem alte Grundmauern und geringe Mengen Bauschutt als Reste eines abgerissenen Gebäudes. Der Erschließungszustand für Wasser, Abwasser, Strom und Gas konnte nicht abschließend geklärt werden, die Versorgungsleitungen sollten aber grundsätzlich in der Nähe liegen. Das Grundstück gilt als “baureif”, ein Bebauungsplan liegt nicht vor, die künftige Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB (Einfügung in die Umgebungsbebauung).
Nutzung
Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Grundstück unbebaut und ungenutzt.
Anhänge (1)
Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 24.06.2026, 12:09 Uhr.

