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Versteigerungstermin

1 K 22/25

Amtsgericht Kusel

12

Termin

Datum
20.08.202611:00 Uhr
Verkehrswert
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Kusel, Trierer Straße 71, 66869 Kusel, Sitzungssaal 2

Donnerstag, 20. August 2026, 11:00 Uhr

Objekt

Typ
unbebautes Grundstück
Lage
Ringstraße 10 u. 8, 66887 Horschbach
Beschreibung
Lfd.Nr. 1  unbebautes baureifes Grundstück; Abschlag Verkehrswert wegen Rückbau- und Entsorgungskosten, ungünstigem Zuschnitt und schmaler und enger Zufahrt.   Lfd.Nr. 2 unbebautes baureifes Grundstück; Abschlag Verkehrswert wegen Rückbau- und Entsorgungskosten, ungünstigem Zuschnitt und schmaler und enger Zufahrt.
Zusammenfassung

Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um zwei unbebaute baureife Grundstücke.

Weitere Hinweise

Besichtigung

Das Objekt wurde im Rahmen einer Außenbesichtigung vollständig in Augenschein genommen. Die Bewertung erfolgte auf Basis der Ortsbesichtigung sowie der vorliegenden Unterlagen, es fanden keine Innenbesichtigungen statt.

Grundstück

Das Versteigerungsobjekt setzt sich aus den Flurstücken 62 (135 m²), 62/3 (123 m²) und 62/4 (28 m²) zusammen und weist insgesamt eine Fläche von 286 m² auf. Die Parzellen bilden als wirtschaftliche Einheit ein Grundstück mit trapezförmigem Zuschnitt. Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt aus nordnördlicher Richtung und ist schmal ausgeführt, was die Erreichbarkeit insbesondere für größere Fahrzeuge einschränkt. Im nordöstlichen Bereich wurde eine etwa 15 m lange und 0,6 m hohe Gartenmauer errichtet; im westlichen Bereich gibt es eine Stützmauer zur Nachbargrenze.
Die Zufahrts- und Zuschnittssituation beeinträchtigt die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks erheblich. Auf dem Grundstück befinden sich zudem alte Grundmauern und geringe Mengen Bauschutt als Reste eines abgerissenen Gebäudes. Der Erschließungszustand für Wasser, Abwasser, Strom und Gas konnte nicht abschließend geklärt werden, die Versorgungsleitungen sollten aber grundsätzlich in der Nähe liegen. Das Grundstück gilt als “baureif”, ein Bebauungsplan liegt nicht vor, die künftige Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB (Einfügung in die Umgebungsbebauung).

Nutzung

Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Grundstück unbebaut und ungenutzt.

Anhänge (1)

Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 24.06.2026, 12:09 Uhr.