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Versteigerungstermin

1 K 30/25

Amtsgericht Kusel

1234

Termin

Datum
27.08.202611:00 Uhr
Verkehrswert
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Kusel, Trierer Straße 71, 66869 Kusel, Sitzungssaal 2

Donnerstag, 27. August 2026, 11:00 Uhr

Objekt

Typ
unbebautes Grundstück
Lage
Grünland, 66887 Horschbach
Beschreibung
Lfd.Nr. 1 unbebautes Grundstück, Grünland Lfd.Nr. 2 unbebautes Grundstück, Grünland Lfd.Nr. 3 unbebautes Grundstück, forstwirtschaftliche Fläche Lfd.Nr. 4 unbebautes Grundstück, Grünland
Zusammenfassung

Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um mehrere unbebaute Grundstücke (Grünland, landwirtschaftliche Flächen, Waldfläche). Es handelt sich um Flurstücke in den Gemarkungen Horschbach (Untere Höll, Heitring) sowie in Altenglan (In der Hinzenbach, Hinzenbach Felder).

Weitere Hinweise

Besichtigung

Das Objekt wurde vom Sachverständigen am 01.04.2026 besichtigt. Die Bewertung erfolgte auf Grundlage der Ortsbegehung sowie anhand von Unterlagen wie Grundbuchauszügen, Liegenschaftskarten und Bodenrichtwertkarten.

Grundstück

Die insgesamt vier unbebauten Grundstücke befinden sich im Außenbereich der Gemarkungen Horschbach, Gumbsweiler und Welchweiler und umfassen zusammen 24.975 m². Die Flächen sind als Grünland sowie forstwirtschaftliche Flächen ausgewiesen. Sie liegen außerhalb der Ortslagen und sind durch keine Straßen direkt erschlossen. Die Topografie zeigt sich bei allen Grundstücken als leichte Hanglage. Die Zuschnitte und konkrete Grenzen sind den beiliegenden Katasterauszügen zu entnehmen. Es handelt sich um zusammenhängende bzw. nahe beieinanderliegende Parzellen auf dem Land, ohne augenscheinlichen Bewuchs von besonderem Wert oder besondere kulturlandschaftliche Merkmale, abgesehen von der Unterscheidung zwischen Grünland und Waldstück auf dem Flurstück 2175. Ein Flurstück (Welchweiler 2175) ist zudem mit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) belastet. Die Grundstücke sind ungenutzt und waren zum Wertermittlungsstichtag weder verpachtet noch vermietet.

Nutzung

Zum Wertermittlungs-Stichtag war keine Nutzung der Grundstücke feststellbar. Die Grundstücke sind ungenutzt und werden nicht für landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder sonstige Zwecke verwendet.


Anhänge (1)

Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 22.06.2026, 14:02 Uhr.