Termin
Dienstag, 29. September 2026, 14:00 Uhr
Objekt
Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um ein Einfamilienhaus auf dem Flurstück 117/7 und ein Garten-/Freizeitgrundstück (Flurstück 121/9).
Besichtigung
Das Objekt wurde ausschließlich von außen besichtigt. Der Zugang zum Einfamilienhaus und den Schuppen war verschlossen, daher basiert die Wertermittlung überwiegend auf den vorliegenden Bauunterlagen und äußeren Eindrücken. Eine Innenbesichtigung erfolgte nicht.
Gebäude
Einfamilienhaus Schloßstr. 42
Das Einfamilienhaus (Baujahr ca. 1978) steht auf einem ca. 342 m² großen Grundstück. Das massiv errichtete, freistehende Einfamilienhaus besteht aus Keller-, Erd- und nicht ausgebautem Dachgeschoss. Die Fassade ist verputzt und gestrichen, Sockelbereiche sind mit Keramik verkleidet, und das Gebäude verfügt über ein Walmdach mit Betonziegeleindeckung. Der Zugang zum Erdgeschoss erfolgt über eine massive Treppe mit vorgelagertem Balkon; die Kellereingangstür befindet sich auf der Westseite. Das Grundstück liegt an einer Straßenabzweigung in Hanglage, das Gelände ist jedoch eingeebnet.
Laut Grundriss umfasst das Erdgeschoss 5 Zimmer, Küche, Bad, Diele und Abstellraum. Das Haus verfügt im KG über 4 Kellerräume, Heizungsraum, Waschraum, WC, Vorraum und Flur. Fenster bestehen überwiegend aus Kunststoff mit Rollläden, zum Teil auch als Glasbausteinfelder im KG. Die Grundrissgestaltung gilt als zweckmäßig, Belichtung und Belüftung als ausreichend.
Modernisierungen sind nicht dokumentiert; Instandhaltungsmaßnahmen werden unterstellt. Der Gesamtzustand des Gebäudes ist von außen betrachtet zufriedenstellend, jedoch bestehen einzelne Bauschäden wie Schadstellen an Fassade, Fliesen und Vordach des Kellereingangs.
Grundstück
Garten-/Freizeitgrundstück (Flurstück 121/9) Schloßstraße 40
Das unbebaute Grundstück mit ca. 100 m² hat einen unregelmäßigen Zuschnitt sowie zwei Ebenen (Hof- und Gartenebene, durch Stützmauern getrennt). Es ist als Erholungsfläche ausgewiesen, liegt im Hinterland zum Wohnhausgrundstück (Zugang nur über dieses, kein eigenes Wegerecht) und mit Stützmauern, Einfriedungen und Betonverbundpflaster ausgestattet. Der Bewuchs ist als typisch gärtnerisch mit Hecken, Bäumen, Ziersträuchern angegeben.
Nutzung
Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Einfamilienhaus augenscheinlich eigengenutzt; eine Vermietung lag nicht vor. Der Garten/Freizeitgrund sowie das Schuppengrundstück werden vermutlich ebenfalls eigengenutzt oder den Nachbargrundstücken zugeschlagen genutzt.
Anhänge (1)
Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 15.06.2026, 13:39 Uhr.



