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Versteigerungstermin

2 K 49/25

Amtsgericht Rockenhausen

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Termin

Datum
02.09.202609:00 Uhr
Verkehrswert
250.000 €
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Sitzungssaal 1, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen

Mittwoch, 02. September 2026, 09:00 Uhr

Objekt

Typ
Wohn-/Geschäftshaus
Lage
Hauptstraße 1, 67308 Bubenheim
Beschreibung
Eingetragen im Grundbuch von Bubenheim (Pfalz) Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum lfd.Nr. ME-Anteil Sondereigentums-Art Blatt 1 738.721/1.000 im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichneten nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen und Nebengebäuden (Metzgereibetrieb) im Erd- und Kellergeschoss, sowie der GarageNr. 1 488 BV 1 2 261.279/1.000 im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichneten Wohn- und Nebenräumen im Obergeschoss des Anwesens (Wohnung) nebst Balkonen und Dachterrasse Nr. 2 489 BV 1 an Grundstück Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Bubenheim (Pfalz) 148/4 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 1 734   |   Lfd. Nr. 1, Teileigentum, Blatt 488 Gem. Gutachten handelt es sich um einen ehemaligen Metzgereibetrieb mit Nebenräumen und Garage, ca. 412 m² gewerbliche Nutzfläche. Verkehrswert: 250.000,00 €       Lfd. Nr. 2, Wohnungseigentum, Blatt 489 Gem. Gutachten handelt es sich um eine Wohnung  nebst Balkon und Dachterrasse im Obergeschoss mit ca. 155 m² Wohnfläche. Verkehrswert: 259.000,00 €     Der Versteigerungsvermerk ist am 30.10.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.   Beschlagnahme: 29.10.2025   Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin.   Aufforderung:   Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Insolvenzverwalter widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.   Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.   Hinweis:   Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Zusammenfassung

Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um die im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichneten nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume und Nebengebäude (Metzgereibetrieb) im Erd- und Kellergeschoss sowie die Garage Nr. 1 nebst die im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichneten Wohn- und Nebenräume im Obergeschoss des Anwesens (Wohnung) mit Balkonen und Dachterrasse Nr. 2 in einem Wohn- und Geschäftshaus (beide Miteigentumsanteile).

Ausstattung
  • Dachform und Dachdeckung: Satteldach mit Tonziegeleindeckung; Anbau zur Straßenseite mit Flachdach; Fallrohre und Dachrinnen aus Zinkblech

  • Heizung und Warmwasser: Wohnung mit Gaszentralheizung und Warmwasserbereitung über die Heizung; zusätzlich Kamin im Wohnzimmer; Gewerbeeinheit mit Heizstrahlern

  • Elektroinstallation: jeweils ausreichende, nutzungsgerechte und zweckmäßige Elektroinstallation

  • Fenster: Wohnung mit Kunststofffenstern mit Isolierverglasung und Kunststoffrollläden; Gewerbebereich vorwiegend mit Glasbausteinen

  • Sanitärausstattung: Wohnung mit Bad, ausgestattet mit Wanne, Dusche, WC, Urinal und Waschbecken; Gewerbebereich im Kellergeschoss mit Dusche, WC, Waschbecken und Urinal

  • Böden: Wohnung mit Laminat, Fliesen, Teppichboden und teilweise Parkett, Bad gefliest; Gewerbeeinheit mit Fliesen und Beton

  • Innenwände/Wandbekleidungen: Mauerwerk; Wohnung mit Putz, Bad teilweise mit großformatigen Fliesen; Gewerbe mit Fliesen, Putz und Paneelen

  • Deckenbekleidungen: Wohnung mit Putzanstrich sowie Holz- bzw. Holzwerkstoffverkleidungen; Gewerbe mit Anstrich

  • Treppen: Wohnung mit Massivholztreppe und Teppichfliesenbelag; Gewerbe mit Betontreppe

  • Hauseingangstür/Innentüren: Wohnung mit Alutür mit Lichtausschnitt und Innentüren aus Holz bzw. Holzwerkstoff; Gewerbe mit Metalltür

Weitere Hinweise

Besichtigung:

Das Objekt wurde am 06.02.2026 innen und außen besichtigt. Wesentliche wertrelevante Gebäudeteile konnten eingesehen werden; zu einzelnen Bereichen war der Zugang nicht möglich, im Übrigen stützt sich die Bewertung auf vorliegende Unterlagen und den sichtbaren Zustand.

Gebäude

Das Gebäude ist ein zweigeschossiges, überwiegend unterkellertes Wohn- und Geschäftsgebäude in Massivbauweise mit verschiedenen Anbauten und Garage. Die Baujahre sind nicht belegt; für Bewertungszwecke wurde der ältere Gebäudeteil mit ca. 1950 und Erweiterungen mit ca. 1970 angesetzt. Das Objekt ist nach WEG in zwei Einheiten gegliedert: Teileigentum Nr. 1 mit ehemaliger Metzgerei im Erd- und Kellergeschoss sowie Garage und Wohnungseigentum Nr. 2 mit der Wohnung im Obergeschoss. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut.

Gewerbe

Die Gewerbeeinheit umfasst rd. 266 m² Nutzfläche im Erdgeschoss und rd. 145 m² Nutzfläche im Kellergeschoss, insgesamt rd. 412 m². Im Erdgeschoss befinden sich Verkaufsräume, Laden, Büro, Essraum, Küche, Vorrats- und Abstellflächen, mehrere Kühlräume, Lager, Wurstküchen, Rauchkammer und Schlachthaus. Im Kellergeschoss liegen Lager-, Kühl-, Flur-, Personal- und Sanitärräume. Die Grundrissgestaltung ist stark auf den früheren Metzgereibetrieb zugeschnitten; eine nachhaltige gewerbliche Folgenutzung wird im Gutachten als stark eingeschränkt beurteilt.

Wohnung

Die Wohnung im Obergeschoss verfügt über rd. 155 m² Wohnfläche. Der Grundriss umfasst Diele, Wohnküche, Wohnzimmer, Flure, mehrere Kinder-/Gast-/Schlafräume, Hauswirtschaftsraum, Bad sowie Balkone und Dachterrasse. Die Konzeption ist nutzungsgerecht, dem Baukörper angepasst und bauzeittypisch; Belichtung und Besonnung werden als normal beschrieben.

Umbauten oder wesentliche Modernisierungen sind nicht erkennbar. Der Instandhaltungszustand des Gesamtobjekts wird als durchschnittlich beurteilt, mit altersgemäßer normaler Abnutzung und kleineren Feuchtigkeitsschäden, insbesondere am hofseitigen Eingang. Größerer Instandhaltungsstau wurde nicht festgestellt. Ein Denkmalschutz besteht nach den vorliegenden Angaben nicht.

weitere Gebäude

Zur wirtschaftlich relevanten Nebenbebauung gehört eine massive Garage an der Biedesheimer Straße mit fiktivem Baujahr ca. 1970 und rd. 39 m² Bruttogrundfläche. Sie ist dem Teileigentum Nr. 1 zugeordnet und befindet sich in mittlerem, durchschnittlichem Zustand.

Nutzung:

Zum Wertermittlungs-Stichtag war die Wohnung eigengenutzt. Das Teileigentum Nr. 1 war als frühere Metzgerei stillgelegt und leerstehend; die Flächen waren nicht geräumt.