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Versteigerungstermin

2 K 49/25

Amtsgericht Rockenhausen

Termin

Datum
02.09.202609:00 Uhr
Verkehrswert
250.000 €
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Sitzungssaal 1, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen

Mittwoch, 02. September 2026, 09:00 Uhr

Objekt

Typ
Wohn-/Geschäftshaus
Lage
Hauptstraße 1, 67308 Bubenheim
Beschreibung
Eingetragen im Grundbuch von Bubenheim (Pfalz) Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum lfd.Nr. ME-Anteil Sondereigentums-Art Blatt 1 738.721/1.000 im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichneten nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen und Nebengebäuden (Metzgereibetrieb) im Erd- und Kellergeschoss, sowie der GarageNr. 1 488 BV 1 2 261.279/1.000 im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichneten Wohn- und Nebenräumen im Obergeschoss des Anwesens (Wohnung) nebst Balkonen und Dachterrasse Nr. 2 489 BV 1 an Grundstück Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Bubenheim (Pfalz) 148/4 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 1 734   |   Lfd. Nr. 1, Teileigentum, Blatt 488 Gem. Gutachten handelt es sich um einen ehemaligen Metzgereibetrieb mit Nebenräumen und Garage, ca. 412 m² gewerbliche Nutzfläche. Verkehrswert: 250.000,00 €       Lfd. Nr. 2, Wohnungseigentum, Blatt 489 Gem. Gutachten handelt es sich um eine Wohnung  nebst Balkon und Dachterrasse im Obergeschoss mit ca. 155 m² Wohnfläche. Verkehrswert: 259.000,00 €     Der Versteigerungsvermerk ist am 30.10.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.   Beschlagnahme: 29.10.2025   Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin.   Aufforderung:   Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Insolvenzverwalter widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.   Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.   Hinweis:   Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.