ZWANGSVERSTEIGERUNGSANWALT.DE

Zurück zur Liste

Versteigerungstermin

1 K 38/25

Amtsgericht Rockenhausen

123

Termin

Datum
19.08.202610:15 Uhr
Verkehrswert
178 €
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Sitzungssaal 1, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen

Mittwoch, 19. August 2026, 10:15 Uhr

Objekt

Typ
Einfamilienhaus
Lage
Bergstraße 5, 67722 Winnweiler
Alsenbrück-Langmeil
Beschreibung
Eingetragen im Grundbuch von Alsenbrück-Langmeil lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 1 Alsenbrück-Langmeil 1204/21 Gebäude- und Freifläche Bergstraße 5 512 744 BV 2   lfd.Nr. Beschreibung des Versteigerungsobjektes 2 PV-Anlage   |   Lfd. Nr. 1 Einfamilienhaus: Wohnfläche: ca. 178,26 m², mit Garage  Verkehrswert: 194.000,00 €   davon entfällt auf Zubehör: 17.000,00 € (PV-Anlage)     Lfd. Nr. 2 Photovoltaikanlage (Zubehör) Verkehrswert: 17.000,00 €   davon entfällt auf Zubehör: 17.000,00 € (PV-Anlage)     Der Versteigerungsvermerk ist am 28.08.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.   Aufforderung:   Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.   Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.   Hinweis:   Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Zusammenfassung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit Garage sowie eine separat bewertete Photovoltaikanlage als Zubehör.

Weitere Hinweise

Besichtigung

Das Objekt konnte zum Wertermittlungsstichtag nicht von innen besichtigt werden, da kein Zutritt gewährt wurde. Die Bewertung basiert daher auf verfügbaren Unterlagen, Plänen und der Außenansicht.

Gebäude

Das bewertete Einfamilienhaus ist ein eingeschossiges Wohnhaus mit Dachgeschoss und Unterkellerung. Für das Haus wurden keine Bauakten vorgelegt, das Baujahr wurde fiktiv mit ca. 1960 angenommen. Die Wohnfläche beträgt 178,26 m². Das Gebäude verfügt über einen Massivbau mit massivem Mauerwerk für Außen- und Innenwände. Exakte Angaben zu Grundriss, Raumaufteilung und Ausstattung der Innenräume konnten nicht gemacht werden, da keine Innenbesichtigung stattfand. Die Außenfassade ist teils mit Rauputz, teils mit Faserzementplatten gestaltet und gestrichen. Das Satteldach mit roter Dachstein-Eindeckung wurde als Holzdachkonstruktion beschrieben. Die Garage wurde 1981 angebaut, genehmigte Nutzfläche 51,25 m²; sie ist ebenfalls massiv und verputzt.

Angaben zu eventuellen Sanierungsständen, Umbauten und Zustand der Innenräume fehlen. Die Belichtung und Besonnung wird als gut bewertet. Denkmalschutz besteht keiner. Keine Hinweise auf Baulasten, Altlasten oder bodenschutzrechtliche Einschränkungen.

Grundstück

Das Grundstück ist 512,00 m² groß, fast rechteckig geschnitten und hat eine Straßenfront von ca. 19 m mit einer mittleren Tiefe von ca. 27 m. Das Gelände ist ortsüblich erschlossen und baureif. Es sind befestigte Geh- und Zuwegungen, Einfriedungen (Maschendrahtzaun) und Gartenflächen vorhanden.

Nutzung

Zum Wertermittlungs-Stichtag war die Nutzung nicht eindeutig ermittelbar. Über eine Vermietung oder Eigennutzung lagen keine sicheren Angaben vor, da auch keine dazugehörigen Verträge beizubringen waren. Der tatsächliche Nutzungszustand blieb ungeklärt.


Grundbuch

Amtsgericht
Alsenbürck-Langmeil
Blatt
744