Termin
Dienstag, 11. August 2026, 14:00 Uhr
Objekt
Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um ein Wohnhaus auf dem Flurstück Nr. 12 sowie eine Grünland-Grundstück (Flurstück 49).
Dachform: Satteldach; Dacheindeckung mit Kunstschiefer (möglicherweise asbesthaltig)
Heizung & Warmwasser: nicht bekannt
Elektroinstallation: vermutlich einfache Ausstattung, Stromanschluss über Dachständer
Fenster: überwiegend Kunststofffenster mit Isolierverglasung, teilweise Glasbausteine
Böden: keine Erkenntnisse
Sanitärausstattung: keine Erkenntnisse
Besichtigung
Das Objekt wurde am Wertermittlungsstichtag ausschließlich von außen begutachtet. Eine Innenbesichtigung erfolgte nicht, ebenso lagen keine prüffähigen Grundriss- oder Bauunterlagen vor. Die Bewertung beruht auf dem äußeren Augenschein von öffentlichem Straßenland aus und typisierter Annahmen entsprechend des Baujahrs.
Gebäude (Wohnhaus auf Flurstück 12)
Das Wohnhaus auf Flurstück 12 befindet sich in freistehender Bauweise mit zwei Vollgeschossen sowie Unter- und ausgebautem Dachgeschoss. Das Baujahr wird auf die 1950er Jahre geschätzt, spätere rückwärtige Erweiterungen sind erkennbar. Der Baukörper ist massiv ausgeführt und voll unterkellert. Die Außenwände bestehen aus verputztem und gestrichenem oder mit Faserzementplatten verkleidetem Mauerwerk. Die Dachform ist ein Satteldach mit Dacheindeckung aus Kunstschiefer, die als erneuerungsbedürftig gilt und potenziell Asbest enthält. Die Dachentwässerung erfolgt über Zinkrinnen. Der energetische Standard und die Wärmedämmung entsprechen vermutlich nicht mehr aktuellen Anforderungen.
Das Gebäude ist von außen als vernachlässigt und mit erheblichem Unterhaltungsstau zu beurteilen. Sichtbar sind Rissbildungen, eine ältere Fassade, ausbesserungsbedürftige Außenanlagen und ein insgesamt mäßiger bis vernachlässigter Bauzustand. Die Fenster sind teilweise erneuert (Kunststoff-Isolierverglasung). Zur Raumaufteilung, zum Grundriss oder Innenausbau gibt es keine konkreten Informationen.
Die Grundstückseinrichtung umfasst zwei Fertiggaragen mit Stahlschwingtoren sowie eine asphaltiere Hofbefestigung. Die Gartenanlagen gelten als vernachlässigt. Sonstige wesentliche Ausstattungen im Gebäude (wie z.B. Heizungs- oder Elektroinstallation, Sanitärobjekte) konnten mangels Zugang nicht bewertet werden.
Denkmalschutz besteht nicht.
Weitere Gebäude
Vorhanden sind zwei Fertiggaragen mit insgesamt ca. 28 m² Nutzfläche, einfach ausgeführt mit Stahlschwingtoren. Die Garagen sind Bestandteil des Bewirtschaftungskonzepts und dem Hauptwohnbau zugeordnet.
Grundstück (Flurstück 49 - unbebautes Grünland)
Das unbebaute Grundstück verfügt über eine Gesamtgröße von 6.934 m² und wird landwirtschaftlich als Grünland ausgewiesen. Es liegt im planungsrechtlichen Außenbereich ohne Bebauungsplan und ist als Landwirtschaftsfläche bewertet, teilweise noch erschlossen. Die Topographie ist eben, der Zuschnitt ist polygonal. Ein Bewuchs oder besondere Bepflanzungen sind nicht angegeben. Das Grundstück weist keine Bebauung oder nutzbare bauliche Anlagen auf und es bestehen keine Hinweise auf Alt- oder Kontaminationslasten.
Nutzung
Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Wohnhaus vermutlich leerstehend. Es waren laut schriftlicher Auskunft keine Personen gemeldet, ein Gewerbebetrieb wurde nicht festgestellt. Das Grünland wurde augenscheinlich nicht verpachtet.
Anhänge (1)
Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 22.05.2026, 10:54 Uhr.






