Termin
Mittwoch, 15. Juli 2026, 10:30 Uhr
Objekt
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um das Sondereigentum an der Wohnung im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss Nr. 1 laut Aufteilungsplan nebst Sondernutzungsrecht an der im Plan (Anlage I) mit rot gekennzeichneten Grundstücksfläche.
Besichtigung
Das Objekt wurde ausschließlich von außen und vom öffentlichen Straßenraum aus besichtigt. Eine Innenbesichtigung oder Begehung des Gartens erfolgte nicht; die Bewertung basiert maßgeblich auf vorhandenen Unterlagen und äußeren Eindrücken.
Wohnung
Die Wohnung erstreckt sich über das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss eines um 1890 erbauten, voll unterkellerten Wohnhauses mit insgesamt zwei Wohneinheiten. Die Wohnfläche beträgt laut Unterlagen 104,10 m². Der Grundriss umfasst mehrere Wohn- und Schlafräume, eine Küche sowie ein modernes Bad, genaue Aufteilung und Zustand konnten nicht überprüft werden. Die Belichtung ist aufgrund der typischen Straßenrandbebauung und Fenstergrößen dieser Bauzeit als durchschnittlich einzuschätzen, eine Besonnung findet vornehmlich zu den Tagesrandzeiten statt. Der innere Ausbauzustand ist unbekannt; nach Plan- und Bauakte sind Modernisierungen vor allem am Dach, Heizung und Fenster seit etwa 2000 erfolgt. Es wurde ein pauschaler Instandhaltungsrückstau und allgemeiner Modernisierungsbedarf berücksichtigt.
Gebäude
Das Gebäude in Massivbauweise ist dreigeschossig (inkl. Keller) und zeigt die typischen Gestaltungsmerkmale des späten 19. Jahrhunderts. Es ist teilmodernisiert, unterkellert und steht nicht unter Denkmalschutz. Änderungen und Anbauten sind mit Bauakten aus den Jahren 1908, 1933 sowie Modernisierungen von 2015 dokumentiert. Der Außenbereich zeigt alters- und witterungsbedingten Instandhaltungsrückstau. Die Rückseite des Grundstücks mit Gartenfläche ist nur dem Sondereigentum zugewiesen und ebenfalls nicht öffentlich einsehbar. Das Grundstück ist rechteckig und fasst 121 m² (anteilig, Miteigentumsanteil 687/1000). Die Erschließung erfolgt über ein Gehrecht auf dem Nachbargrundstück.
Nutzung
Zum Wertermittlungs-Stichtag war die Wohnung vermutlich eigengenutzt oder leerstehend, da keine Vermietung bekannt und der Eigentümer auf dem Klingelschild vermerkt war.
Gläubiger
Anhänge (1)
Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 07.05.2026, 15:42 Uhr.
