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Versteigerungstermin

2 K 23/25

Amtsgericht Rockenhausen

1234

Termin

Datum
22.07.202609:00 Uhr
Verkehrswert
341 €
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen, Sitzungssaal 1

Mittwoch, 22. Juli 2026, 09:00 Uhr

Objekt

Typ
Sonstiges
Lage
Hengstbacherhof 7, 67822 Hengstbacherhof
Beschreibung
Eingetragen im Grundbuch von Sankt Alban lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 1 Sankt Alban 992/4 Landwirtschaftsfläche Am Oberndorfer Wald 1.364 559 BV 5 2 Sankt Alban 926 Landwirtschaftsfläche Am Hirtenhaus 5.350 559 BV 10 3 Sankt Alban 906/3 Landwirtschaftsfläche In den Gartenwiesen 23 559 BV 13 4 Sankt Alban 933 Landwirtschaftsfläche\Am Hirtenhaus 80 559 BV 14 5 Sankt Alban 990 Landwirtschaftsfläche In den Pfuhlwiesen 8.830 559 BV 15 6 Sankt Alban 930/1 Landwirtschaftsfläche Am Hirtenhaus 11.003 559 BV 21 7 Sankt Alban 935/2 Gebäude- und Freifläche Hengstbacherhof 7 1.124 559 BV 24 8 Sankt Alban 937/2 Gebäude- und Freifläche Hengstbacherhof 286 559 BV 26 9 Sankt Alban 985/4 Gebäude- und Freifläche Hengstbacherhof 1.156 559 BV 28 10 Sankt Alban 988/5 Erholungsfläche, Gebäude- und Freifläche  Hengstbacherhof 3.959 559 BV 31   |   Lfd. Nr. 1 Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche. Verkehrswert: 341,00 €       Lfd. Nr. 2 Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche. Verkehrswert: 1.340,00 €       Lfd. Nr. 3 Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche. Verkehrswert: 6,00 €       Lfd. Nr. 4 Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche. Verkehrswert: 2,00 €       Lfd. Nr. 5 Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche.   Verkehrswert: 2.210,00 €       Lfd. Nr. 6 Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche. Verkehrswert: 2.750,00 €       Lfd. Nr. 7 Lt. Gutachten handelt es sich um zwei jeweils zweigeschossige, 1x unterkellertes und 1x nicht unterkellertes, freistehendes und einmal einseitig angebautes Einfamilienhaus (Hengstbacherhof 7) mit jeweils nicht ausgebautem Dachgeschoss nebst Scheune mit Satteldach als Anbau in massiver Bauart an unterkellertem Einfamilienhaus sowie zwei weiteren Scheunen, jeweils mit Giebeldach als auch ein Schuppen mit Flachdach, stehend zwischen den beiden vorgenannten Scheunen. Insgesamt ist ausweislich des Gutachtens der bauliche Zustand schlecht. Es besteht umfassender Renovierungs- und Sanierungsbedarf in nahezu allen Bereichen des Gebäudekomplexes. Verkehrswert: 81.500,00 €       Lfd. Nr. 8 Lt. Gutachten handelt es sich um ein freistehendes zweigeschossiges Einfamilienhaus (Hengstbacherhof 5), wahrscheinlich nicht unterkellert, mit ausgebautem Dachgeschoss. Der bauliche Zustand ist befriedigend. Dieses Flurstück = Fl.St. 937/2 bildet  mit dem Fl.St. 985/4 (lfd. Nr. 9) eine wirtschaftliche Einheit. Ausweislich des Gutachtens ist das Objekt Hengstbacherhof 5 (Hofanlage; Wohnhaus, Scheune) im Verzeichnis der Kulturdenkmäler der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz gelistet, vgl. Bl. 8 des Gutachtens. Verkehrswert: 26.126,00 €       Lfd. Nr. 9 Lt. Gutachten handelt es sich um eine Scheune in massiver Bauart, errichtet 1839. Die Flurstücke 985/4 und 937/2 (lfd. Nr. 8) bilden eine wirtschaftliche Einheit Verkehrswert: 109.226,00 €       Lfd. Nr. 10 Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche. Verkehrswert: 990,00 €       Der Versteigerungsvermerk ist am 25.04.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Beschlagnahme: 25.04.2025   Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin.   Aufforderung:   Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.   Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.   Hinweis:   Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Zusammenfassung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein mit zwei Einfamilienhäusern samt mehreren Nebengebäuden und umfangreichen Landwirtschaftsflächen bebautes Grundstück. Das Gesamtgrundstück setzt sich aus mehreren Flurstücken zusammen und weist eine Gesamtfläche von 33.175 m² auf. Hengstbacherhof 5 (Wohnhaus mit Scheune, bewohnt) und Hengstbacherhof 7 (zwei Wohnhäuser mit Nebengebäuden, leerstehend). Zusätzlich sind mehrere unbebaute landwirtschaftliche und Erholungsflächen enthalten.


Weitere Hinweise

Besichtigung

Das Objekt konnte am Wertermittlungsstichtag lediglich von außen besichtigt werden, da eine Innenbegehung nicht möglich war. Die Bewertung basiert deshalb auf der Außeninaugenscheinnahme, Katasterunterlagen und behördlichen Auskünften sowie Annahmen typischer Bauweise des jeweiligen Baualters.


Gebäude

Einfamilienhaus Hengstbacherhof 5 (Flurstück 937/2) mit Scheune (Flurstück 985/4)

Das Einfamilienhaus Hengstbacherhof 5 ist ein zweigeschossiges, vermutlich nicht unterkellertes Gebäude mit ausgebautem Dachgeschoss, Baujahr laut Denkmalverzeichnis 1815. Die Gestaltung zeigt Sichtmauerwerk, das teils von Kletterpflanzen bewachsen ist. Modernisierungen fanden nur im begrenzten Rahmen der Instandhaltung statt. Das Dach ist ein Sattel-/Giebeldach mit Tondachziegeln, Dachflächen wirken gepflegt, zeigen aber altersgemäße Patina und Moos. Die Fenster bestehen aus Holz. Die technische Ausstattung entspricht einfachem bis mittlerem Niveau; es gibt eine zentrale Wasserversorgung, das Abwasser erfolgt über eine Pflanzenkläranlage. Die Elektroinstallation ist einfach. Die Fassade zeigt moderate Verwitterungsspuren und Putzabplatzungen, besonders im Sockelbereich. Ein Instandsetzungsbedarf besteht; gravierende Bauschäden wurden von außen nicht festgestellt. Das Gebäude ist nicht barrierefrei und als Teil einer denkmalgeschützten Hofanlage (Hofanlage, Haus 1815, Scheune 1839/1846, Denkmalzone) gelistet.

Die zugehörige Scheune, Baujahr 1839, besteht aus massivem Mauerwerk mit Satteldach (Dachziegel, Holz). Der Zustand ist altersgerecht, sie wird wirtschaftlich zusammen mit dem Wohnhaus betrachtet.

Außenanlagen umfassen Einfriedungen (Mauer), Wegebefestigung, Gartenanlagen und Versorgungsleitungen.


Einfamilienhaus 1 Hengstbacherhof 7 (Flurstück 935/2) mit Nebengebäuden

Das erste Wohnhaus von Hengstbacherhof 7 wird auf das Baujahr um etwa 1900 (geschätzt) datiert, ist zweigeschossig, unterkellert, mit nicht ausgebautem Dachgeschoss und freistehend. Die Außenansicht ist verputzt, die Bausubstanz zeigt deutliche Putzabplatzungen, Verwitterung und Fensterrahmen mit starkem Reparaturbedarf. Das Objekt wurde nicht modernisiert, die technische Ausstattung ist einfach (Wasseranschluss, Abfluss über eigene Kläranlage, einfache Elektroinstallation), weitere technische Details fehlen. Das Dach ist ein Sattel-/Giebeldach, Tondacheindeckung, in abgenutztem Zustand. Die Hoffläche zeigt Unregelmäßigkeiten und Vegetationsdurchbruch. Das Gebäude ist allgemein als sanierungsbedürftig mit erheblichem Instandhaltungsstau zu bezeichnen.

Dem Gebäude zugehörig ist eine massive Anbauscheune (Satteldach, Baujahr geschätzt 1900).


Einfamilienhaus 2 Hengstbacherhof 7 (Flurstück 935/2) mit weiteren Nebengebäuden

Das zweite Wohnhaus auf demselben Flurstück (Baujahr um 1900, geschätzt) ist zweigeschossig, nicht unterkellert und einseitig angebaut. Außen ist Sichtmauerwerk ausgeführt. Die Bausubstanz weist starke Verwitterungserscheinungen, Durchfeuchtungen, beschädigte und zum Teil fehlende Fenster und Türen sowie massive Verschleißerscheinungen auf. Die technische Ausstattung ist überaltert oder fehlt weitgehend. Das Dach ist ein Sattel-/Giebeldach mit Tondachziegeln, mit Moosbewuchs und Unebenheiten. Sanierungsbedarf besteht in allen Bereichen.

Weitere Nebengebäude sind zwei massive Scheunen (Giebeldach, Baujahr geschätzt 1900, Holzdach mit Ziegeldeckung) und ein Flachdachschuppen (ebenfalls massiv). Die Gebäude stehen im baulich schlechten Zustand mit umfassendem Sanierungsbedarf.


Weitere Gebäude

Vorhanden sind mehrere landwirtschaftlich genutzte Nebengebäude (Scheunen, Schuppen), die alle einen niedrigen Ausstattungsstandard und erheblichen Instandsetzungsbedarf aufweisen.


Nutzung

Zum Wertermittlungsstichtag war das Gebäude Hengstbacherhof 5 bewohnt. Das Gebäudeensemble Hengstbacherhof 7 einschließlich zugehöriger Nebengebäude stand leer. Die landwirtschaftlichen Flächen waren entsprechend ihrer Zweckbestimmung genutzt.


Grundbuch

Amtsgericht
Sankt Alban
Blatt
559