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Versteigerungstermin

1 K 16/25

Amtsgericht Rockenhausen

Termin

Datum
18.06.202610:15 Uhr
Verkehrswert
91.000 €
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Sitzungssaal 1, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen

Donnerstag, 18. Juni 2026, 10:15 Uhr

Objekt

Typ
Einfamilienhaus
Lage
Burgstraße 5, 67822 Mannweiler
Beschreibung
Eingetragen im Grundbuch von Mannweiler Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Mannweiler 1039 Gebäude- und Freifläche Burgstraße 5 106 265 BV 3   | Objektbeschreibung Einfamilienhaus, zweigeschossig, unterkellert, Satteldach, Baujahr 1960 Keine Innenbesichtigung Verkehrswert: 91.000,00 €       Die erste Beschlagnahme des Grundstücks erfolgte am 02.04.2025.   Aufforderung:   Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.   Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.   Hinweis:   Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Grundbuch

Amtsgericht
Mannweiler
Blatt
265