Termin
Mittwoch, 19. August 2026, 13:30 Uhr
Objekt
Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um drei Grundstücke: Ein kleines Grundstück mit einem alten Nebengebäude/Lagerfläche (Flurstück 60), ein mit einem zweigeschossigen Wohnhaus bebautes Grundstück (Flurstück 62) und ein überwiegend mit dem Wohnhaus überbautes Grundstück (Flurstück 63).
Dachform: Satteldach, Holzkonstruktion, Pfanneneindeckung
Heizung: Keine Zentralheizung vorhanden; Beheizung nur mittels Elektro-Einzelöfen
Elektroinstallation: Veraltete Installation, teilweise sanierungsbedürftig
Böden: Fliesen, Vinyl, teilweise ohne Belag
Fenster: Überwiegend Kunststofffenster mit Isolierverglasung, teils noch Einfachverglasung, Holztüren
Sanitärausstattung: Einfach, ein sehr kleines Bad mit Stand-WC, Handwaschbecken und Wanne
Besichtigung
Das Objekt wurde im Rahmen eines Ortstermins von außen und innen besichtigt. Einzelne Bereiche wie der Kriechkeller konnten nicht betreten werden. Die Bewertung erfolgte auf Basis der Ortsbesichtigung sowie unter Hinzuziehung von Bauunterlagen, Grundbuchauszug, Bodenrichtwerten und Fachliteratur.
Gebäude (Markt 13, Grundstück lfd. Nr. 2, Flurstück 62)
Das Hauptgebäude ist ein grenzbebautes, massiv errichtetes, zweigeschossiges Wohnhaus mit einem nicht ausgebauten Dachgeschoss. Das Gebäudealter ist unbekannt, wird aber auf mindestens 80 Jahre geschätzt (fiktives Baujahr infolge geringer Modernisierungen laut Gutachten ca. 1969). 1960 wurde ein Anbau auf dem Nachbarflurstück errichtet. Die Bruttogrundfläche beträgt 310 m², die Wohnfläche ca. 170 m². Die Raumaufteilung ist auf beiden Stockwerken wenig zweckmäßig; im Erdgeschoss befinden sich Flur und 5 weitere Räume, im Obergeschoss Flur, sehr kleines Bad und 5 Räume. Die natürliche Belichtung ist teils ungenügend, die Grundrissgestaltung gilt als unpraktisch.
Das Dach ist als Satteldach in Holzkonstruktion mit Pfanneneindeckung ausgebildet. Modernisierungen wurden nur vereinzelt begonnen, der generelle Allgemeinzustand ist als schlecht zu bewerten, diverse Bereiche erfordern grundlegende Modernisierung und Fertigstellung. Das Gebäude weist Feuchtigkeitsschäden, Rissbildungen, Putzabplatzungen und deutlichen Unterhaltungsstau auf. Es handelt sich um einen Sanierungsfall und ist nicht bewohn- oder vermietbar.
Weitere Gebäude
Das Grundstück lfd. Nr. 1 (Flurstück 60 mit 46 m²) ist mit einem alten, an der Grundstücksgrenze gelegenen Nebengebäude aus Naturstein bebaut, das als einfache Lagerfläche dient. Ein Teilbereich (18 m²) ist mit dem Nachbargebäude überbaut und durch eine Grunddienstbarkeit dauerhaft entzogen. Diese Fläche ist wirtschaftlich nicht nutzbar und wertneutral angesetzt. Das Nebengebäude ist einfach und hat keinerlei Wohnwert.
Grundstück
Das Bewertungsflurstück lfd. Nr. 3 (Flurstück 63 mit 57 m²) grenzt unmittelbar östlich an das Hauptgrundstück an, ist eben und schmal rechteckig zugeschnitten. Es ist weitgehend mit dem Gebäude von Flurstück 62 überbaut und damit eingeschränkt nutzbar. Im Wesentlichen handelt es sich um eine kleine, nicht selbstständig nutzbare Grün- oder Freifläche ohne eigenständige Bebauungsmöglichkeit.
Nutzung
Zum Wertermittlungs-Stichtag war keine der Einheiten vermietet oder eigengenutzt, alle Grundstücke und das Gebäude stehen leer. Das Wohngebäude ist aufgrund des Zustandes nicht bewohn- oder vermietbar.
Grundbuch
Anhänge (1)
Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 15.04.2026, 16:10 Uhr.


