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Versteigerungstermin

41 K 14/24

Amtsgericht Bingen am Rhein

12345

Termin

Datum
17.06.202609:00 Uhr
Verkehrswert
7.200 €
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Sitzungssaal 103, Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein

Mittwoch, 17. Juni 2026, 09:00 Uhr

Objekt

Typ
Erholungsfläche
Lage
Auf dem Schleich 10, 00000 Sankt Johann (Rheinhessen)
Beschreibung
Grundbucheintragung:   Eingetragen im Grundbuch von Sankt Johann [Rheinhessen] Gemarkung
Zusammenfassung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein unbebautes Grundstück (Erholungsfläche) mit Außenanlagen.

Weitere Hinweise

Besichtigung

Das Objekt war zum Bewertungsstichtag uneingeschränkt zugänglich und konnte vollständig besichtigt werden. Die Bewertung basiert auf den Ergebnissen der Ortsbesichtigung sowie der eingesehenen Unterlagen, es wurden keine zerstörenden Untersuchungen vorgenommen.

Grundstück

Das Grundstück ist rechteckig geschnitten, misst etwa 8,70 m an der Straßenseite „Auf dem Schleich” und ist ca. 31 m tief, mit insgesamt 270 m² Fläche. Es liegt am nordwestlichen Ortsrand in einem allgemeinen Wohngebiet und ist als Erholungsfläche im Grundbuch geführt. Die Topografie ist leicht ansteigend von der Straße in Richtung des hinteren Grundstücksbereichs. Das Grundstück ist vollständig eingefriedet und nicht bebaut. Ein Teil des Grundstücks ist als Garten gestaltet, wobei einzelne Bereiche mit Bäumen, Sträuchern, Hecken, Blumenbeeten und Rasen versehen sind. Im vorderen Grundstücksbereich befinden sich befestigte Flächen, im hinteren Bereich vorwiegend unbefestigte Gartenflächen.

Auf dem Grundstück befinden sich mehrere Außenanlagen, darunter Einfriedungen, ein Gartenhaus, ein Holzhaus mit WC (nicht ganzjährig wasserführend, da frostgefährdet), eine Terrasse mit Überdachung, ein offener Unterstand für Gartengeräte und ein kleiner Gartenteich. Die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für das Garten-WC erfolgt derzeit über einen Anschluss des Nachbargrundstücks. Die angrenzenden Flächen sind teilweise mit Mauern, Holzzäunen und Sichtschutzelementen abgetrennt.

Nutzung

Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Grundstück unbebaut und wurde als Erholungsfläche (Freizeitgarten) genutzt. Es bestehen keine Miet- oder Pachtverhältnisse.

Anhänge (1)

Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 07.04.2026, 10:34 Uhr.