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Versteigerungstermin

2 K 47/25

Amtsgericht Rockenhausen

12

Termin

Datum
26.08.202609:00 Uhr
Verkehrswert
50.600 €
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Sitzungssaal 1, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen

Mittwoch, 26. August 2026, 09:00 Uhr

Objekt

Typ
Einfamilienhaus
Lage
Hauptstraße 24, 67294 Ilbesheim
Beschreibung
Eingetragen im Grundbuch von Ilbesheim (bei Kirchheimbolanden) lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt BV 1 Ilbesheim (bei Kirchheimbolanden) 187 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 24 480 784  BV 2 Ilbesheim (bei Kirchheimbolanden) 188 Gartenland ebenda 270 784    |   Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung BV 1, Fl.St. 187 Gem. Gutachten handelt es sich um ein Wohnhaus mit Anbauten, das sich augenscheinlich (stark eingeschränkte Außenbesichtiung) im Spannungsfeld zwischen Abriss/Freilegung und umfassender Sanierung/Modernisierung befindet. Verkehrswert: 50.600,00 €       Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung BV 2, Fl.St. 188 Gem. Gutachten handelt es sich um ein Nebengebäude. Verkehrswert: 28.400,00 €     Ausweislich des Gutachtens wird empfohlen, die beiden Flurstücke gemeinsam zu ersteigern, da aufgrund der fehlenden Innenbesichtigung nicht bekannt ist, ob es sich um eine wirtschaftliche und technische Einheit handelt oder nicht.   Es besteht insgesamt Denkmalschutz.   Bereits in einem früheren Termin wurde der Zuschlag wegen Nichterreichens der 5/10-Grenze bzw. 7/10-Grenze des Verkehrswertes gemäß §§ 85a, 74a ZVG versagt. Grenzen nach §§ 74a, 85a ZVG bestehen daher nun nicht mehr.   Der Versteigerungsvermerk ist am 24.10.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.   Beschlagnahme: 24.10.2025.   Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin.   Aufforderung:   Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.   Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.   Hinweis:   Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Zusammenfassung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Grundstück mit einem Wohnhaus mit Anbauten sowie einer Scheune.


Weitere Hinweise

Besichtigung

Das Objekt wurde am Wertermittlungsstichtag ausschließlich von außen besichtigt. Eine Innenbesichtigung war nicht möglich; die Bewertung basiert daher wesentlich auf den Eindrücken der Außenansicht sowie auf Unterlagen und Annahmen zur baulichen und technischen Ausführung.

Gebäude

Das Hauptgebäude ist ein freistehendes Wohnhaus mit Anbauten, das etwa 1817 errichtet wurde und gemäß Denkmalliste unter Denkmalschutz steht. Das Erscheinungsbild weist auf eine typische Vierseithofanlage hin. Modernisierungen sind am oder im Gebäude augenscheinlich nicht erfolgt. Die Außenbesichtigung zeigte einen sehr schlechten Bauzustand mit erheblichem Reparaturstau. Das Massivbau-Gebäude verfügt vermutlich über ein bis zwei Vollgeschosse und ist von der Straße einsehbar. Der Zustand wird als spannungsreich zwischen Abrissbedarf und erheblichem Sanierungsaufwand beschrieben.

Weitere Gebäude

Angrenzend befindet sich ein Nebengebäude (Scheune), Baujahr ebenfalls offensichtlich um 1817, ebenfalls nicht von innen besichtigt. Auch hierfür gilt: Es ist Teil der Denkmalzone, Substanz und aktuelle Nutzbarkeit sind unklar, Modernisierungen nicht erkennbar. Die Außenanlagen umfassen vermutlich Hof-, Garten- und Einfriedungsbereiche, sind aber ebenso wenig zugänglich gewesen.

Grundstück

Das Grundstück gliedert sich in zwei Parzellen mit einer Gesamtfläche von ca. 750 m² (480 m² mit Wohnhaus/Anbauten, 270 m² mit Scheune) und hat eine mehrseitige Grenzbebauung. Es handelt sich um ein ebenes, rechteckiges, baureifes Land, bebaut im Stil eines historischen Vierseithofes. Die Straße (K22/ L445) ist voll ausgebaut, Parkmöglichkeiten sind jedoch nur eingeschränkt vorhanden.

Nutzung

Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Objekt augenscheinlich leerstehend.