Termin
Montag, 07. September 2026, 10:00 Uhr
Objekt
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um das Wohnungseigentum Nr. 1 mit Kellerabstellraum und dem Sondernutzungsrecht an Pkw-Abstellplatz Nr. 1.
Besichtigung
Das Objekt konnte zum Wertermittlungsstichtag nicht von innen besichtigt werden. Lediglich der Kellerabstellraum Nr. 1 und das Wohnumfeld sowie eine andere Wohnung im Haus wurden besichtigt. Die Bewertung der Wohnung erfolgte daher auf Basis vorliegender Planunterlagen und der Annahme baualtersüblicher Ausführungen.
Wohnung
Die Wohnung liegt im Erdgeschoss eines einseitig angebauten Wohnblocks mit fünf Geschossen (KG, EG, 1.-3. OG, DG nicht ausgebaut) und ist straßenabgewandt im hinteren linken Teil des Gebäudes angeordnet.
Die Wohnfläche beträgt 45,38 m² und verteilt sich auf Diele (3,42 m²), Wohnzimmer mit Kitchenette und Balkon (16,40 m², Balkonanteil 0,99 m²), Badezimmer (5,57 m²) und Schlafzimmer (19,00 m²). Der Grundriss ist funktional und entspricht dem Baualter. Die Belichtung und Besonnung der Wohnung werden als gut beschrieben.
Ein Kellerabstellraum (5,05 m²) ist der Wohnung zugeordnet. Das Objekt verfügt über das Sondernutzungsrecht an einem Pkw-Abstellplatz auf dem Grundstück.
Gebäude
Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1980; für die Wertermittlung wurde aufgrund von Modernisierungen ein fiktives Baujahr 1997 und eine modifizierte Restnutzungsdauer von 52 Jahren angesetzt. Die Bauweise ist massiv mit Stahlbetondecken, Isolierglasfenstern, Flachdach mit Bitumendachbahnen und einer nicht barrierefreien Erschließung. Die Erhaltungsqualität der Gesamtanlage wird als solide beschrieben. Für das Gemeinschaftseigentum ist mittlerer Modernisierungsgrad unterstellt.
Grundstück
Gesamtfläche ca. 2.634 m² (Miteigentumsanteil relevant), fast rechteckig mit Über-Tiefe, Hanglage, nicht eingefriedet, überwiegend als Rasenfläche und mit Ziersträuchern gestaltet. Grundstück ist baureif und voll erschlossen. Es bestehen diverse Dienstbarkeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen sowie ein Geh- und Fahrrecht.
Nutzung
Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Wohnungseigentum als Wohnraum nutzbar, ein Mietvertrag lag bereits vor. Ob die Wohnung aktuell vermietet, eigengenutzt oder leerstehend ist, bleibt offen, da keine weiteren Angaben vorliegen.
Anhänge (1)
Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 09.03.2026, 14:14 Uhr.





