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Versteigerungstermin

2 K 47/24

Amtsgericht Rockenhausen

12

Termin

Datum
15.07.202609:00 Uhr
Verkehrswert
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Sitzungssaal 1, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen

Mittwoch, 15. Juli 2026, 09:00 Uhr

Objekt

Typ
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Lage
Im Schlüssel 21, 67806 Rockenhausen
Dörnbach
Beschreibung
Eingetragen im Grundbuch von Dörnbach Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum ME-Anteil Sondereigentums-Art Sondernutzungsrecht Blatt 4/10 an allen Räumen im Dachgeschoß Nr. 1 lt. Aufteilungsplan sind vereinbart 938 BV 1 an Grundstück Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Dörnbach 1235/3 Gebäude- und Freifläche Im Schlüssel 158 Dörnbach 1245/10 Gebäude- und Freifläche Im Schlüssel 414   | Bereits in einem früheren Termin wurde der Zuschlag wegen Nichterreichens der 5/10-Grenze bzw. 7/10-Grenze des Verkehrswertes gemäß §§ 85a, 74a ZVG versagt. Grenzen nach §§ 74a, 85a ZVG bestehen daher nun nicht mehr.   Objektbeschreibung: Nach vorliegendem Wertgutachten handelt es sich um die Wohneinheit Nr. 1 (Dachgeschoss) slie dem Flur im KG, Keller-/Heizraum und Geräteraum im KG. Es besteht ein Sondernutzungsrecht für den Kfz-Stellplatz Nr. 1 (WE1). Wohnfläche ca. 72,25 m². Die sich auf dem Dach des Hauses befindliche Photovoltaikanlage wird NICHT mitversteigert, da diese im Eigentum eines Dritten steht und weder Zubehör noch wesentlichen Bestandteil darstellt. Verkehrswert: 130.000,00 €   Beschlagnahme: 17.10.2024   Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten: Karlo J. Braun, Untere Klinggasse 5, 67595 Bechtheim, Tel. 06242/910771, Karlo-Braun@t-online.de   Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin.   Der Versteigerungsvermerk ist am 17.10.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.   Aufforderung:   Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.   Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.   Hinweis:   Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Zusammenfassung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um das Sondereigentums an allen Räumen im Dachgeschoß, Nr. 1 lt. Aufteilungsplan, in einem Mehrfamilienhaus. Es besteht ein Sondernutzungsrecht für den Kfz-Stellplatz Nr. 1 (WE1).

Ausstattung
  • Heizung: Zentralheizung (Energieträger Gas), Wärmeübertragung vermutlich durch Heizkörper

  • Warmwasser: Über Heizung

  • Elektroinstallation: Baujahrtypische Ausstattung (2005)

  • Fenster: Isolierverglasung

Weitere Hinweise

Besichtigung

Das Objekt wurde am Wertermittlungsstichtag von außen begutachtet. Innen konnten lediglich das Treppenhaus und die Heizungsanlage besichtigt werden, die Dachgeschosswohnung selbst war nicht zugänglich und wurde auf Basis der vorliegenden Unterlagen und Bauzeichnungen bewertet.

Wohnung

Die Wohnung Nr. 1 befindet sich im Dachgeschoss eines freistehenden, unterkellerten Zweifamilienhauses und verfügt über etwa 72,25 m² Wohnfläche. Die Grundrissgestaltung ist zeitgemäß, die Belichtung im Dachgeschoss als gut einzustufen, mit guter Belichtung und Belüftung durch isolierverglaste Fenster.

Die Wohnung umfasst sämtliche Räume im Dachgeschoss sowie Anteile an Flur, Keller-/Heizraum und Geräteraum im Kellergeschoss.

Das Gebäude wurde 2005 in Massivbauweise errichtet. Es ist vollständig unterkellert und besitzt zwei Wohneinheiten. Die Fassaden sind verputzt und gestrichen. Es gibt einen separaten Eingang zur Wohnung und ein Sondernutzungsrecht am PKW-Stellplatz. Der Zugang zum Gebäude ist nicht barrierefrei. Der bauliche Zustand ist augenscheinlich gut, mit lediglich geringem Unterhaltungsbedarf.


Nutzung

Zum Wertermittlungs-Stichtag war die Wohnung leerstehend.


Gläubiger

Karlo J. Braun, Untere Klinggasse 5, 67595 Bechtheim, Tel. 06242/910771, Karlo-Braun@t-on line.de