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Versteigerungstermin

2 K 55/25

Amtsgericht Rockenhausen

12

Termin

Datum
25.06.202609:00 Uhr
Verkehrswert
1.350 €
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Ort der Versteigerung
Sitzungssaal 2,Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen

Donnerstag, 25. Juni 2026, 09:00 Uhr

Objekt

Typ
unbebautes Grundstück
Lage
In den Böhlackern, 67811 Steingruben
Beschreibung
Grundbucheintragung:   | Eingetragen im Grundbuch von Steingruben Je 1/2 Miteigentumsanteil an lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt BV 4 Steingruben   Verkehrswert: 1.350,00 €   Hälfteanteil: 675,00 € 321/3 Hof- und Gebäudefläche, Gründland in den Böhläckern 2.450 146  BV 3 Steingruben   Verkehrswert: 1.330,00 €   Hälfteanteil: 665,00 € 321/2 Grünland in den Böhläckern 2.420 146    |   1. BV 4, Fl.St. 321/3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Es handelt sich gem. Gutachten um eine unbebaute Grünfläche mit Baumbestand Verkehrswert: 1.350,00 €       2. BV 3, Fl.St. 321/2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Es handelt sich gem. Gutachten um eine unbebaute Grünfläche mit Baumbestand.   Verkehrswert: 1.330,00 €     Beschlagnahme: 27.11.2025   Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin.   Aufforderung:   Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.   Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.   Hinweis:   Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Zusammenfassung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um zwei unbebaute Grünflächen mit Baumbestand.

Weitere Hinweise

Besichtigung:

Das Objekt wurde am 24.03.2022 örtlich besichtigt; beide unbebauten Flurstücke waren zugänglich und konnten in Augenschein genommen werden. Die Bewertung stützte sich ergänzend auf Grundbuchauszug, Flurkarte, behördliche Auskünfte und weitere Unterlagen.

Grundstück

Versteigert werden zwei selbstständig veräußerbare, unbebaute Grundstücke der Gemarkung Steingruben mit insgesamt 4.870 m² Fläche. Das Flurstück 321/3 umfasst 2.450 m², das Flurstück 321/2 2.420 m². Beide Flächen sind im Gutachten als landwirtschaftliche Flächen eingeordnet.

  • Flurstück 321/3 wird als verwildertes Grünland mit Baumbestand genutzt. Nach Mitteilung und Augenschein befinden sich dort noch Restbestände eines ehemaligen Freizeitgebäudes mit Außenanlage. Diese wurden nicht als werterhöhende Bebauung angesetzt.

  • Flurstück 321/2 ist ebenfalls unbebaut und wird als Grünland mit Baumbestand beziehungsweise teilweise als Waldfläche genutzt.

Nutzung:

Zum Wertermittlungs-Stichtag waren beide Flurstücke eigengenutzt.