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Versteigerungstermin

13 K 26/25

Amtsgericht Wittenberg

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Termin

Datum
01.12.202609:00 Uhr
Verkehrswert
20.000 €
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Wittenberg, Saal: 103

Dienstag, 01. Dezember 2026, 09:00 Uhr

Objekt

Typ
Sonstiges
Lage
Seegrehnaer Lindenstraße 25, 06888 Wittenberg
Seegrehna
Beschreibung
Grundstück mit Wohnbrache; zu Wohnzwecken umgenutzte ehemalige  Gaststätte mit Saal und Nebengebäude. Nähere Angaben zum Objekt finden Sie über den untenstehenden Link zur Internetseite des Amtsgerichts.
Zusammenfassung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Grundstück mit Wohnbrache sowie einer zu Wohnzwecken umgenutzten ehemaligen Gaststätte mit Saal und Nebengebäude.

Weitere Hinweise

Besichtigung:

Das Objekt wurde am 13.01.2026 ausschließlich im Rahmen einer eingeschränkten äußeren Inaugenscheinnahme ohne Zutritt zum Grundstück und ohne Innenbesichtigung der Gebäude besichtigt. Die Bewertung beruht daher ergänzend auf beigezogenen Unterlagen, Bauakten, Kataster- und Behördenauskünften sowie Bestandszeichnungen.

Gebäude

Das Hauptobjekt ist eine zu Wohnzwecken umgenutzte ehemalige Gaststätte mit Seitenflügel, die nach Teilabbruch des früheren Saals heute als freistehendes Wohngebäude erscheint. Das Baujahr wird mit vermutlich um 1900 angegeben. Das Gebäude ist unterkellert und umfasst Erdgeschoss, Dachgeschoss und Spitzboden; der Seitenflügel verfügt über Erd- und Dachgeschoss. Die Bauweise ist massiv. Die überschlägig ermittelte Brutto-Grundfläche beträgt etwa 550 m², der Brutto-Rauminhalt rund 1.300 m³.

Nach Aktenlage bestand 1995 ein nicht ausgeführtes Vorhaben zum „Ausbau des Saales zum Wohnhaus“. Im Jahr 2021 erfolgte im Rahmen einer Ersatzvornahme ein Teilabbruch des ehemaligen Saals; dieser wurde überwiegend zurückgebaut, lediglich Außenwandreste bis etwa Brüstungshöhe von ca. 1,70 m blieben stehen. Das Wohngebäude beziehungsweise die ehemalige Gaststätte wurde hierbei statisch gesichert. Durch den Rückbau ist die freigestellte Giebelseite schadensanfällig; eindringende Feuchtigkeit wird ausdrücklich als Risiko benannt.

Zur inneren Raumaufteilung, zu Wohnflächen sowie zur konkreten Anzahl und Zuschnitten von Räumen liegen keine verlässlich überprüfbaren Angaben vor, da kein Zutritt möglich war. Die vorhandenen Bestandszeichnungen konnten vor Ort nicht verifiziert werden. Nach sachverständiger Einschätzung ist eine Nutzbarkeit des Gebäudes nicht mehr gegeben, weil umfangreiche Teile sämtlicher Gewerke verbraucht, schadhaft und nicht nachhaltig nutzbar sind. Der Seitenflügel weist einen noch schlechteren baulichen Zustand auf und wird als wirtschaftlich nicht mehr nutzbar eingeschätzt. Das Objekt liegt im Denkmalbereich „Ortskern“ sowie im archäologischen Kulturdenkmal „Ortskern“, woraus ortsübliche denkmalrechtliche Beschränkungen folgen.

Weitere Gebäude

An das Hauptgebäude ist ein Nebengebäude angebaut, dessen Baujahr unbekannt ist und vermutlich im Zusammenhang mit der ursprünglichen Gaststättennutzung steht. Es ist vermutlich nicht unterkellert, eingeschossig und wohl massiv errichtet. Die überschlägige Brutto-Grundfläche beträgt etwa 140 m², der Brutto-Rauminhalt rund 410 m³.

Auch für dieses Gebäude war keine Innenbesichtigung möglich. Nach äußerem Anschein und gutachterlicher Einschätzung ist eine nachhaltige Nutzbarkeit vermutlich nicht mehr gegeben. Für eine Reaktivierung wären erhebliche Investitionen erforderlich, die in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu einem etwaigen Restwert einzelner Bauteile stehen.

Nutzung:

Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Grundstück mit seiner Bebauung augenscheinlich bereits seit längerer Zeit vollständig ungenutzt beziehungsweise leer stehend.

Grundbuch

Amtsgericht
Seegrehna
Blatt
885

Anhänge (1)

Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 25.09.2026, 11:05 Uhr.