Termin
Dienstag, 13. Oktober 2026, 10:00 Uhr
Objekt
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein unbebautes Grundstück.
Besichtigung
Das Objekt wurde am Wertermittlungsstichtag teilweise vor Ort besichtigt. Der nord-östliche Bereich des Grundstücks war begehbar, die übrige Fläche war wegen starken Wildwuchses nicht zugänglich. Die Ortskenntnisse wurden durch Gespräche mit Nachbarn sowie Fotodokumentation ergänzt.
Grundstück
Das Grundstück umfasst eine Fläche von 1.245 m². Es handelt sich um einen Teil der historischen Altstadt, die Topografie ist eben. Die Straßenfront beträgt etwa 22 Meter, die mittlere Tiefe circa 57 Meter; die Form ist unregelmäßig. Das Grundstück ist überwiegend mit Brombeeren und ähnlichem Wildwuchs bedeckt. Eine Einfriedung ist nicht vorhanden. Ein schmaler Grundstücksstreifen an der nord-östlichen Grenze wird derzeit von den Nachbarn als Zufahrt genutzt, diese Nutzung ist privat vereinbart und nicht grundbuchlich gesichert.
Baurechtlich ist das Grundstück als baureifes Land eingestuft und im Flächennutzungsplan als „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ ausgewiesen. Es gibt keinen rechtskräftigen Bebauungsplan, daher gilt die Bebauung nach § 34 BauGB (Umgebungsbebauung). Das Grundstück ist Teil des Denkmalbereichs „Altstadt Seehausen“ und gleichzeitig ein archäologisches Flächendenkmal; Maßnahmen bedürfen der Genehmigung. Im Altlastenkataster ist es nicht als Verdachtsfläche eingetragen.
Nutzung
Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Grundstück unbebaut und ungenutzt. Ein schmaler Grundstücksstreifen wird privat als Zufahrt zu Nachbargrundstücken genutzt.
Grundbuch
Gläubiger
Intrum Deutschland GmbH, Donnersbergstraße 1, 64646 Heppenheim, Aktenzeichen: 100006643482-ESIMM, Telefon: 0201-24677-145
Anhänge (1)
Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 20.07.2026, 10:53 Uhr.




