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Versteigerungstermin

13 K 13/25

Amtsgericht Wittenberg

123456

Termin

Datum
21.08.202609:00 Uhr
Verkehrswert
5.000 €
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Wittenberg, Saal: 207

Freitag, 21. August 2026, 09:00 Uhr

Objekt

Typ
unbebaute, landwirtschaftliche genutzte Grundstücke
Lage
Rotkolk ua., 06888 Wittenberg
Seegrehna
Beschreibung
unbebaute, landwirtschaftlich genutzte Grundstücke außerhalb der Ortslage, zum Teil in unterschiedlicher Lage und zum Teil zusammenhängend: lfd. Nr. 28 [Flst. 380, Flur 1]:               Ackerland, Grünland lfd. Nr. 29 [Flst. 381, Flur 1]:              Günland lfd. Nr. 30 [Flst. 384, Flur 1]:               Ackerland, Grünland lfd. Nr. 31 [Flst. 560, Flur 1]:               Ackerland lfd. Nr. 32 [Flst. 561, Flur 1]:               Ackerland lfd. Nr. 33 [Flst.10, Flur 18]:                Ackerland lfd. Nr. 34 [Flst.22/1, Flur 22]:             Ackerland   Nähere Angaben zu den Grundstücken finden Sie über den untenstehenden Link zur Internetseite des Amtsgerichts.
Zusammenfassung

Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um mehrere unbebaute, landwirtschaftlich genutzte Grundstücke unterschiedlichen Zuschnitts und Flächengrößen, teilweise zusammenliegend, teils getrennt gelegen.

Weitere Hinweise

Besichtigung

Das Objekt wurde am 04.09.2025 besichtigt. Die Bewertung erfolgte überwiegend auf Basis von Inaugenscheinnahme vor Ort und umfangreicher Auswertung von Unterlagen aus Kataster, Grundbuch sowie behördlichen Auskünften.

Grundstück

Im Gutachten werden sieben selbständige, teils arrondierbare Grundstücke beschrieben, welche sämtlich außerhalb der Ortslage im Randbereich der Gemarkung Seegrehna liegen. Die Flächen sind jeweils als eigenständige Katasterparzellen ausgewiesen und werden ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Die Gesamtfläche beläuft sich auf etwa 61.250 m², mit Einzelgrößen von 34 m² bis 19.308 m².

Die Grundstücke sind überwiegend eben, ohne erkennbare Grenzbebauungen, und verfügen über normale Bodenverhältnisse; kleinere Teilflächen sind als Sumpf, Fließgewässer/Weg oder Gehölz ausgewiesen. Das Grundstück Nummer 34 weist am östlichen Rand einen geschützten Sumpfbereich gemäß § 30 Abs.2 Nr.2 BNatSchG auf. Die landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit schwankt je nach Flurstück und wird im Gutachten nach Acker- und Grünlandzahl differenziert (zwischen A 31 und A 68 sowie Grünland Gr 50).

Die Zuwegung erfolgt überwiegend über unbefestigte Anlieger- und Feldwege. Für Flurstück 384 besteht ein veraltetes Brunnenbenutzungsrecht, das laut Gutachten keine werterhebliche Bedeutung mehr hat.

Nutzung

Zum Wertermittlungs-Stichtag war die gesamte Grundstücksfläche landwirtschaftlich genutzt und verpachtet.

Grundbuch

Amtsgericht
Seegrehna
Blatt
250

Anhänge (1)

Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 02.07.2026, 08:30 Uhr.