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Versteigerungstermin

7 K 17/22

Amtsgericht Stendal

1

Termin

Datum
20.08.202609:00 Uhr
Verkehrswert
14.300 €
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Stendal, Scharnhorststraße 40, 39576 Stendal, Saal 112

Donnerstag, 20. August 2026, 09:00 Uhr

Objekt

Typ
Arrondierungsfläche mit Überbau
Lage
Fabrikstraße, 39606 Osterburg
Beschreibung
Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um ein unbebautes und ungenutztes Grundstück. Aufgrund der Insellage ist das Grundstück allenfalss als Arrondierungsfläche zu betrachten. Der wesentliche Grundstücksteil ist mit einem Teil des benachbarten Heizwerks überbaut.
Zusammenfassung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um eine Industrie- und Gewerbefläche mit Überbau in Insellage. Es handelt sich um eine Arrondierungsfläche.

Weitere Hinweise

Besichtigung

Das Objekt wurde am 11.03.2025 im Rahmen einer Ortsbesichtigung von außen und durch Begehen vollständig besichtigt. Die Bewertung erfolgte auf Grundlage der vor Ort gewonnenen Eindrücke sowie ausgewerteter Unterlagen zu Altlasten, Eigentumsverhältnissen und Planungsrecht.

Grundstück

Das Grundstück umfasst laut Grundbuchauszug eine Fläche von 477 m², ist unregelmäßig zugeschnitten (ca. 35 m Länge, bis zu 33 m Breite) und insgesamt eben gelegen. Es befindet sich in einer Insellage am südöstlichen Stadtrand, ohne direkte eigene Anbindung an eine öffentliche Straße. Die Straßenführung mit Gehweg und Baumbestand ist gut ausgebaut, jedoch sind zum Zeitpunkt der Besichtigung Baumaßnahmen im Straßenumfeld im Gange. Das Grundstück ist teilumfriedet. Ein Teil des westlichen Grundstücks ist durch das benachbarte Heizwerk überbaut. Die Flächen sind frei von Bauten. Laut Gutachten ist das Grundstück nach Rückbau aller ehemaligen betrieblichen Anlagen und Oberflächenversiegelungen vollständig frei.

Das Grundstück liegt gemäß Flächennutzungsplan innerhalb eines gemischten Baugebiets (MI). Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 34 BauGB (planungsrechtlicher Innenbereich). Beiträge für Erschließungseinrichtungen wurden als nicht mehr offen bewertet, künftig sind jedoch Baukostenzuschüsse für einen erst noch zu errichtenden Anschluss an die öffentliche Trinkwasser- und Abwasserversorgung zu erwarten (Abwasseranschluss voraussichtlich erst ab 2026 möglich, dann Hausanschlusskosten zu tragen).

Die Altlastensituation ist besonders zu erwähnen: Das Grundstück ist sowohl als Verdachtsfläche für schädliche Bodenveränderungen unter der Bezeichnung eines ehemaligen Dienstleistungskombinats (Nutzung u. a. als chemische Reinigung und Werkstatt) als auch als ehemaliges Gaswerk im Altlastenkataster eingetragen. Für beide Altlastenlagen liegen historische Boden- und Grundwasserbelastungen vor, wobei nach einer Sanierung im Jahr 2008 von behördlicher Seite das Erreichen der Sanierungsziele bestätigt wurde. Das Wiederauffinden bislang unerkannter Altlasten kann dennoch nicht völlig ausgeschlossen werden. Schutzmaßnahmen bei künftigen Erdarbeiten sind vorgeschrieben.

Das Grundstück ist nicht im Baulastenverzeichnis eingetragen und unterliegt nicht dem Denkmalschutz, befindet sich aber im Bereich eines bekannten archäologischen Bodendenkmals.

Nutzung

Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Grundstück unbebaut, ungenutzt und nicht vermietet. Es besteht keine laufende wirtschaftliche Nutzung. Die Stadtwerke planen eine Revitalisierung des benachbarten Heizwerks, worin das Grundstück als Arrondierungsfläche einbezogen werden könnte.

Gläubiger

Hansestadt Osterburg, Ernst-Thälmannstraße 10, 39606 Hansestadt Osterburg, AZ: 00218196/20.02.01, Tel. 03937/492733