ZWANGSVERSTEIGERUNGSANWALT.DE

Zurück zur Liste

Versteigerungstermin

92 K 35/25

Amtsgericht Köln

Termin

Datum
01.12.202610:00 Uhr
Verkehrswert
255.000 €
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Köln, Nebenstelle, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, Etage E, Sitzungssaal 18 Reichenspergerpl.

Dienstag, 01. Dezember 2026, 10:00 Uhr

Objekt

Typ
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Lage
Roonstr. 36, 50674 Köln
Neustadt-Süd
Beschreibung
Roonstraße 36, 50674 Köln (Neustadt-Süd) 3-Zimmer Wohnung im 6. OG (Spitzboden) des Vorderhauses (Nr. 14 des Aufteilungsplans), bestehend aus Wohnzimmer, Schlafzimmer. Kinderzimmer, Küche, Bad, WC, Flur, Diele, sowie Kellerraum Nr. 14 (im Hinterhaus). Die Wohnfläche beträgt rd. 66m². Baujahr 1954. Der Unterhaltungszustand der Wohnung (Ausbau 1995) ist noch als zufriedenstellend zu bezeichnen. Gemäß Bauakteneinsicht bei der Stadt Köln liegt für den Ausbau dieser Wohnung keine Baugenehmigung vor; vorliegend wird vom Sachverständigen unterstellt, dass der Ausbau genehmigungsfahig ist (s. Risikoabschlag im Gutachten). Eine Weitergabe der Kontaktdaten des Antragsteller kann gem. DSGVO nicht - auch nicht telefonisch - erfolgen. Gutachteneinsichten können zu den allgemeinen Publikumszeiten des Gerichts, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Entsprechende Termine können online auf der Internetseite des Amtsgerichts Köln oder telefonisch unter den Nummern 0221/7711-782, 197, 323 oder 842 vereinbart werden. Geben Sie hierbei unbedingt das Aktenzeichen des Verfahrens an (z.B. 92 K …/25)
Zusammenfassung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)

Roonstraße 36, 50674 Köln (Neustadt-Süd)
3-Zimmer Wohnung im 6. OG (Spitzboden) des Vorderhauses (Nr. 14 des Aufteilungsplans), bestehend aus Wohnzimmer, Schlafzimmer. Kinderzimmer, Küche, Bad, WC, Flur, Diele, sowie Kellerraum Nr. 14 (im Hinterhaus).
Die Wohnfläche beträgt rd. 66m². Baujahr 1954. Der Unterhaltungszustand der Wohnung (Ausbau 1995) ist noch als zufriedenstellend zu bezeichnen.
Gemäß Bauakteneinsicht bei der Stadt Köln liegt für den Ausbau dieser Wohnung keine Baugenehmigung vor; vorliegend wird vom Sachverständigen unterstellt, dass der Ausbau genehmigungsfahig ist (s. Risikoabschlag im Gutachten).

Eine Weitergabe der Kontaktdaten des Antragsteller kann gem. DSGVO nicht - auch nicht telefonisch - erfolgen.

Gutachteneinsichten können zu den allgemeinen Publikumszeiten des Gerichts, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Entsprechende Termine können online auf der Internetseite des Amtsgerichts Köln oder telefonisch unter den Nummern 0221/7711-782, 197, 323 oder 842 vereinbart werden. Geben Sie hierbei unbedingt das Aktenzeichen des Verfahrens an (z.B. 92 K …/25)

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!

Grundbuch

Amtsgericht
Köln
Blatt
69812

Anhänge (3)

Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 08.10.2026, 13:42 Uhr.