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Versteigerungstermin

9 K 36/25

Amtsgericht Münster

Termin

Datum
30.10.202610:00 Uhr
Verkehrswert
806 €
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Etage 1., Sitzungssaal 101 B

Freitag, 30. Oktober 2026, 10:00 Uhr

Objekt

Typ
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, unbebautes Grundstück
Lage
Alter Postweg, 48155 Münster
Wolbeck-Kspl-
Beschreibung
Das Grundtück 172 ist im vorderen Bereich nur bis zum Beginn des Flurstückes 180 befahrbar. Der dahinter liegende Bereich ist überwuchert und Teil eines zusammenhängenden Waldgebiets. Es befindet sich ebenso in einem völlig vernachlässigtem Zustand. Dieses Flurstück ist trotz der Ausweisung als Wegefläche nicht befestigt und auch nicht befahrbar. Das Grundstück 165 ist vollständig bewaldet und Teil eines zusammenhängenden Waldgebiets. Es befindet sich ebenso in einem völlig vernachlässigtem Zustand. Dieses Flurstück ist trotz der Ausweisung als Wegefläche nicht befestigt und auch nicht befahrbar. Beide Grundstücke sind laut schriftlicher Mitteilung eines Miteigenümers nicht vermietet oder verpachtet. Bestehbleibende Rechte: Abteilung II: II 1 (2) Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht) II 2 (2) Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht) Abteilung III: Lastenfrei
Zusammenfassung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, unbebautes Grundstück

Das Grundtück 172 ist im vorderen Bereich nur bis zum Beginn des Flurstückes 180 befahrbar. Der dahinter liegende Bereich ist überwuchert und Teil eines zusammenhängenden Waldgebiets. Es befindet sich ebenso in einem völlig vernachlässigtem Zustand. Dieses Flurstück ist trotz der Ausweisung als Wegefläche nicht befestigt und auch nicht befahrbar.
Das Grundstück 165 ist vollständig bewaldet und Teil eines zusammenhängenden Waldgebiets. Es befindet sich ebenso in einem völlig vernachlässigtem Zustand. Dieses Flurstück ist trotz der Ausweisung als Wegefläche nicht befestigt und auch nicht befahrbar.
Beide Grundstücke sind laut schriftlicher Mitteilung eines Miteigenümers nicht vermietet oder verpachtet.

Bestehbleibende Rechte:

Abteilung II:
II 1 (2) Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht)
II 2 (2) Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht)

Abteilung III:
Lastenfrei

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Grundbuch

Amtsgericht
Wolbeck
Blatt
1600

Anhänge (4)

Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 21.08.2026, 18:12 Uhr.