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Versteigerungstermin

10 K 46/25

Amtsgericht Herne

Termin

Datum
04.12.202610:00 Uhr
Verkehrswert
77.000 €
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Herne, Hauptgebäude, Friedrich-Ebert-Platz 1, 44623 Herne, Etage 1, Sitzungssaal 115

Freitag, 04. Dezember 2026, 10:00 Uhr

Objekt

Typ
Sonstiges
Lage
Wiescherstraße 101, 44625 Herne
Beschreibung
Bei dem zu begutachtenden Objekt handelt es sich um ein Grundstück mit einem Einfamilienwohnhaus (Reihenmittelhaus). Die Wohnfläche beträgt ca. 85 qm in zwei Geschossen, das Gebäude ist vollunterkellert, das Dachgeschoss überwiegend ausgebaut. Das zum Bewertungsobjekt gehörende Flurstück 173 (lfd. Nr. 3 des Bestandsverzeichnisses) wird augenscheinlich in Verbindung mit den dortigen Nachbarflurstücken als Wirtschaftsweg genutzt. Die Ausstattungs- und Bauelemente sind z. T. in einfachster Art und Ausführung (u. a. Heizungsleitungen auf Putz, Elektrounterverteilung ohne Fl-Schalter) und weisen neben Schäden und Mängeln sehr starke Gebrauchsspuren auf. Der Grundriss ist unzweckmäßig bzw. unzeitgemäß (u. a. kein Bad (Toilette im OG und Dusche im Keller), kleine Räume) und das Haus hat eine geringe Wärmedämmung. Wohn- und Gebrauchswertverbesserungen wurden in sehr geringem Maße durchgeführt.
Zusammenfassung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Sonstiges

Bei dem zu begutachtenden Objekt handelt es sich um ein Grundstück mit einem
Einfamilienwohnhaus (Reihenmittelhaus).
Die Wohnfläche beträgt ca. 85 qm in zwei Geschossen, das Gebäude ist vollunterkellert, das Dachgeschoss überwiegend ausgebaut.

Das zum Bewertungsobjekt gehörende Flurstück 173 (lfd. Nr. 3 des Bestandsverzeichnisses) wird augenscheinlich in Verbindung mit den dortigen Nachbarflurstücken als Wirtschaftsweg genutzt.

Die Ausstattungs- und Bauelemente sind z. T. in einfachster Art und Ausführung (u. a. Heizungsleitungen auf Putz, Elektrounterverteilung ohne Fl-Schalter) und weisen neben Schäden und Mängeln sehr starke Gebrauchsspuren auf. Der Grundriss ist unzweckmäßig bzw. unzeitgemäß (u. a. kein Bad (Toilette im OG und Dusche im Keller), kleine Räume) und das Haus hat eine geringe Wärmedämmung.
Wohn- und Gebrauchswertverbesserungen wurden in sehr geringem Maße durchgeführt.

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Grundbuch

Amtsgericht
Herne
Blatt
21326

Anhänge (2)

Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 06.08.2026, 16:41 Uhr.