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Versteigerungstermin

278 K 2/23

Amtsgericht Dortmund

Termin

Datum
06.10.202608:30 Uhr
Verkehrswert
365.000 €
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Etage 3., Sitzungssaal 3.301

Dienstag, 06. Oktober 2026, 08:30 Uhr

Objekt

Typ
Mehrfamilienhaus, Garage
Lage
Harpener Hellweg 532, 44388 Dortmund
Lütgendortmund
Beschreibung
Laut Gutachten handelt es sich um ein 1.128 qm großes Grundstück bebaut mit einem 2-geschossigen Mehrfamilienhaus mit Unterkellerung und zum Teil ausgebautem Dachgeschoss; das Objekt verfügt über 5 Wohneinheiten mit einer Gesamt-Wohn-/Nutzfläche von 457 qm. Seitlich neben dem Wohngebäude sind eine überlange Garage sowie eine Wohnmobilgarage angebaut; darüber hinaus ist noch eine Kellergarage als Doppelgarage im Wohngebäude vorhanden. Urbaujahr des Wohngebäudes nebst der überlangen Garage ist 1969 und bzgl. der Wohnmobilgarage 1991. Aus dem Gutachten ergibt sich, dass die formelle und materielle Legalität von baulich erfolgten Veränderungen nicht unterstellt werden kann. Ferner sind gem. Gutachten zur Wiederherstellung eines bewohn-/vermietbaren Zustandes umfangreiche Investitionen erforderlich; ebenso sind die Außenanlagen stark vernachlässigt. Bei dem betreibenden Gläubiger handelt es sich um eine Behörde. Ein Ansprechpartner ist daher nicht zu benennen, da dieser weder weitere Auskünfte erteilen, Verkaufsgespräche führen, noch eine Besichtigung vermitteln kann.
Zusammenfassung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Mehrfamilienhaus, Garage

Laut Gutachten handelt es sich um ein 1.128 qm großes Grundstück bebaut mit einem 2-geschossigen Mehrfamilienhaus mit Unterkellerung und zum Teil ausgebautem Dachgeschoss; das Objekt verfügt über 5 Wohneinheiten mit einer Gesamt-Wohn-/Nutzfläche von 457 qm. Seitlich neben dem Wohngebäude sind eine überlange Garage sowie eine Wohnmobilgarage angebaut; darüber hinaus ist noch eine Kellergarage als Doppelgarage im Wohngebäude vorhanden. Urbaujahr des Wohngebäudes nebst der überlangen Garage ist 1969 und bzgl. der Wohnmobilgarage 1991. Aus dem Gutachten ergibt sich, dass die formelle und materielle Legalität von baulich erfolgten Veränderungen nicht unterstellt werden kann. Ferner sind gem. Gutachten zur Wiederherstellung eines bewohn-/vermietbaren Zustandes umfangreiche Investitionen erforderlich; ebenso sind die Außenanlagen stark vernachlässigt.

Bei dem betreibenden Gläubiger handelt es sich um eine Behörde.
Ein Ansprechpartner ist daher nicht zu benennen, da dieser weder weitere Auskünfte erteilen, Verkaufsgespräche führen, noch eine Besichtigung vermitteln kann.

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Grundbuch

Amtsgericht
Lütgendortmund
Blatt
48851

Anhänge (3)

Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 30.06.2026, 13:55 Uhr.