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Versteigerungstermin

5 K 25/24

Amtsgericht Gelsenkirchen

Termin

Datum
24.07.202609:00 Uhr
Verkehrswert
1 €
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Gelsenkirchen, Hauptgebäude, Bochumer Straße 79, 45886 Gelsenkirchen, Etage 2, Sitzungssaal 212

Freitag, 24. Juli 2026, 09:00 Uhr

Objekt

Typ
Wohn-/Geschäftshaus
Lage
Bochumer Str. 164, 45886 Gelsenkirchen
Ückendorf
Beschreibung
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein Wohn- und Geschäftshaus mit 2 Gewerbeeinheiten und Wohneinheiten in den Obergeschossen und im Dachgeschoss, in der Bochumer Straße 164, 45886 Gelsenkirchen-Ückendorf. Wohnfläche insgesamt ca. 319 qm, Nutzfläche insgesamt ca. 123 qm. 2 Gewerbeeinheiten und 5 Wohneinheiten, zur Aufteilung siehe Gutachten. Zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung stand das Objekt leer und war nicht verschlosssen. Ein Zugang war zum Stichtag für jedermann möglich. Im Grundbuch ist ein Sanierungsvermerk eingetragen. Ursprungsbaujahr ca. 1905. Eine Innenbesichtigung wurde teilweise nicht ermöglicht, so dass die Bewertung überwiegend nach äußerem Augenschein und den zur Verfügung gestellten Unterlagen erfolgte. Das Objekt ist nach gutachterlicher Einschätzung nur nach einer Vollsanierung nutzbar oder alternativ abzureißen. Die Einsichtnahme in das komplette Gutachten wird dringend angeraten.
Zusammenfassung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Wohn-/Geschäftshaus

Laut Wertgutachten handelt es sich um ein Wohn- und Geschäftshaus mit 2 Gewerbeeinheiten und Wohneinheiten in den Obergeschossen und im Dachgeschoss, in der Bochumer Straße 164, 45886 Gelsenkirchen-Ückendorf. Wohnfläche insgesamt ca. 319 qm, Nutzfläche insgesamt ca. 123 qm. 2 Gewerbeeinheiten und 5 Wohneinheiten, zur Aufteilung siehe Gutachten. Zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung stand das Objekt leer und war nicht verschlosssen. Ein Zugang war zum Stichtag für jedermann möglich. Im Grundbuch ist ein Sanierungsvermerk eingetragen. Ursprungsbaujahr ca. 1905. Eine Innenbesichtigung wurde teilweise nicht ermöglicht, so dass die Bewertung überwiegend nach äußerem Augenschein und den zur Verfügung gestellten Unterlagen erfolgte. Das Objekt ist nach gutachterlicher Einschätzung nur nach einer Vollsanierung nutzbar oder alternativ abzureißen. Die Einsichtnahme in das komplette Gutachten wird dringend angeraten.

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Grundbuch

Amtsgericht
Ückendorf
Blatt
5760

Anhänge (5)

Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 07.04.2026, 08:46 Uhr.