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Versteigerungstermin

31 K 90/24

Amtsgericht Hagen

Termin

Datum
26.06.202609:00 Uhr
Verkehrswert
348.600 €
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Hagen, Hauptgebäude, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Etage 1, Sitzungssaal 143

Freitag, 26. Juni 2026, 09:00 Uhr

Objekt

Typ
Kfz-Stellplatz, unbebautes Grundstück, Kfz-Stellplatz (Tiefgarage), Einfamilienhaus
Lage
Weg zum Poethen 35, 58313 Herdecke
Ende
Beschreibung
Laut Wertgutachten: Es handelt sich zum einen um ein 2-geschossiges, unterkellertes EFH (Reihenmittelhaus) mit ca. 134 m² mit ausgebautem Dachgeschoss (Bj. ca. 1983, Modernisierung 2014) sowie einem Miteigentumsanteil an einem Weg. Diese beiden Objekte bilden eine wirtschaftliche Einheit und sollten nicht voneinander getrennt veräußert werden. Des Weiteren handelt es sich um das Sondereigentum an einem Einstellplatz in einer Tiefgarage (Bj. ca. 1984) sowie einen Miteigentumsanteil an einer Zuwegung, beides in unmittelbarer Nähe zum Haus. Die Objekte befinden sich im Herdecker Stadtteil Ende. Auch diese beiden Objekte bilden eine wirtschaftliche Einheit und sollten nicht voneinander getrennt veräußert werden. Eine im Baulastenverzeichnis eingetragene Baulast ist von einem Ersteher zu übernehmen. Die im Grundbuch eingetragene Belastung (Grundschuld) ist von einem Ersteher zu übernehmen.
Zusammenfassung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Kfz-Stellplatz, unbebautes Grundstück, Kfz-Stellplatz (Tiefgarage), Einfamilienhaus

Laut Wertgutachten: Es handelt sich zum einen um ein 2-geschossiges, unterkellertes EFH (Reihenmittelhaus) mit ca. 134 m² mit ausgebautem Dachgeschoss (Bj. ca. 1983, Modernisierung 2014) sowie einem Miteigentumsanteil an einem Weg. Diese beiden Objekte bilden eine wirtschaftliche Einheit und sollten nicht voneinander getrennt veräußert werden. Des Weiteren handelt es sich um das Sondereigentum an einem Einstellplatz in einer Tiefgarage (Bj. ca. 1984) sowie einen Miteigentumsanteil an einer Zuwegung, beides in unmittelbarer Nähe zum Haus. Die Objekte befinden sich im Herdecker Stadtteil Ende. Auch diese beiden Objekte bilden eine wirtschaftliche Einheit und sollten nicht voneinander getrennt veräußert werden. Eine im Baulastenverzeichnis eingetragene Baulast ist von einem Ersteher zu übernehmen. Die im Grundbuch eingetragene Belastung (Grundschuld) ist von einem Ersteher zu übernehmen.

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Grundbuch

Amtsgericht
Ende
Blatt
2907

Anhänge (6)

Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 13.03.2026, 14:09 Uhr.