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Versteigerungstermin

5 K 43/24

Amtsgericht Gelsenkirchen

Termin

Datum
29.09.202609:30 Uhr
Verkehrswert
283.000 €
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Gelsenkirchen, Hauptgebäude, Bochumer Straße 79, 45886 Gelsenkirchen, Etage 2, Sitzungssaal 202

Dienstag, 29. September 2026, 09:30 Uhr

Objekt

Typ
Garage, Doppelhaushälfte, 1/2 Weganteil
Lage
Oemkenstraße 189, 45892 Gelsenkirchen
Resse
Beschreibung
Laut Wertgutachten handelt es sich um eine vollunterkellerte, I-geschossige Doppelhaushälfte in einem Wohngebiet Oemkenstraße 189, 45892 Gelsenkirchen und einer Garage auf einem Garagenhof. Die Doppelhaushälfte ist von ca, 1963, modernisiert 1979 und 1981 und hat rund 107m² Wohnfläche, aufgeteilt in 3 Zimmer, Wohnzimmer,Küche/Essraum, WC und Badezimmer. Das Kellergeschoss ist zum Teil zu Hobbyzwecken ausgebaut und an das Heizungssystem angeschlossen. Es befinden sich Abwasseranschlüsse im Kellergeschoss; eine Hebeanlage oder Rückstauklappe war bei Ortsbesichtigung jedoch nicht ersichtlich. Es kann daher die Gerahr des Eindringens von Schmutzwasser nicht ausgeschlossen werden. Das Objekt ist zurzeit ungenutzt und nicht vermietet. Die Garage scheint vermietet zu sein. Die Bereiche im Erdegschoss sind barrierearm zu erreichen; die Türen und Badezimmer sind nicht barrierearm. Die Einsichtnahme in das komplette Gutachten wird angeraten!
Zusammenfassung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Garage, Doppelhaushälfte, 1/2 Weganteil

Laut Wertgutachten handelt es sich um eine vollunterkellerte, I-geschossige Doppelhaushälfte in einem Wohngebiet Oemkenstraße 189, 45892 Gelsenkirchen und einer Garage auf einem Garagenhof.
Die Doppelhaushälfte ist von ca, 1963, modernisiert 1979 und 1981 und hat rund 107m² Wohnfläche, aufgeteilt in 3 Zimmer, Wohnzimmer,Küche/Essraum, WC und Badezimmer. Das Kellergeschoss ist zum Teil zu Hobbyzwecken ausgebaut und an das Heizungssystem angeschlossen. Es befinden sich Abwasseranschlüsse im Kellergeschoss; eine Hebeanlage oder Rückstauklappe war bei Ortsbesichtigung jedoch nicht ersichtlich. Es kann daher die Gerahr des Eindringens von Schmutzwasser nicht ausgeschlossen werden. Das Objekt ist zurzeit ungenutzt und nicht vermietet. Die Garage scheint vermietet zu sein. Die Bereiche im Erdegschoss sind barrierearm zu erreichen; die Türen und Badezimmer sind nicht barrierearm.

Die Einsichtnahme in das komplette Gutachten wird angeraten!

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!

Grundbuch

Amtsgericht
Buer
Blatt
9132

Anhänge (6)

Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 05.03.2026, 12:02 Uhr.