ZWANGSVERSTEIGERUNGSANWALT.DE

Zurück zur Liste

Versteigerungstermin

5 K 14/24

Amtsgericht Gelsenkirchen

Termin

Datum
09.06.202609:30 Uhr
Verkehrswert
73.000 €
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Gelsenkirchen, Hauptgebäude, Bochumer Straße 79, 45886 Gelsenkirchen, Etage 2, Sitzungssaal 202

Dienstag, 09. Juni 2026, 09:30 Uhr

Objekt

Typ
zwei Eigentumswohnungen (mit Durchbruch verbunden)
Lage
Vestische Straße 8, 45899 Gelsenkirchen
Beschreibung
Die beiden Eigentumswohnungen befinden sich in einem IV-geschossigen zweiseitig angebautem Mehrfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss aus dem Jahre 1954, Vestische Straße 8, Gelsenkirchen. Die beiden Eigentumswohnungen wurden durch einen Durchbruch verbunden. Des Weiteren wurde ein Trockenraum als Kellererweiterung errichtet. Beide baulichen Veränderungen wurden nicht behördlich genehmigt; ob eine nachträgliche Genehmigung möglich ist, wird hier nicht geprüft, gegebenenfalls ist ein Rückbau erforderlich. Beide Eigentumswohnungen sind daher faktisch eine Wohnung, welche vermietet ist als Eigentumswohnung mit eine Größe von111 m² mit 5 Zimmern, Küche, Bad und separatem WC. Eine Küche wurde in einen Schlafraum umgewandelt. Es liegt eine Einwirkung von Feuchtigkeit im Bereich der Außenwand der Eigentumswohnung Nr. 2 vor. Es besteht hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums ein deutlicher bis starker Instandsetzungsbedarf hinsichtlich des Treppenhausen bzw. der Kelleraußentreppe. Ein baufälliger Anbau im Kellergeschoss hat Auswirkungen auf die Zimmer der Eigentumswohnung. Der Heizkessel ist am Ende der üblichen Nutzungsdauer. Die Einsicht in das komplette Gutachten wird dringend angeraten!
Zusammenfassung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: zwei Eigentumswohnungen (mit Durchbruch verbunden)

Die beiden Eigentumswohnungen befinden sich in einem IV-geschossigen zweiseitig angebautem Mehrfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss aus dem Jahre 1954, Vestische Straße 8, Gelsenkirchen. Die beiden Eigentumswohnungen wurden durch einen Durchbruch verbunden. Des Weiteren wurde ein Trockenraum als Kellererweiterung errichtet. Beide baulichen Veränderungen wurden nicht behördlich genehmigt; ob eine nachträgliche Genehmigung möglich ist, wird hier nicht geprüft, gegebenenfalls ist ein Rückbau erforderlich.
Beide Eigentumswohnungen sind daher faktisch eine Wohnung, welche vermietet ist als Eigentumswohnung mit eine Größe von111 m² mit 5 Zimmern, Küche, Bad und separatem WC. Eine Küche wurde in einen Schlafraum umgewandelt. Es liegt eine Einwirkung von Feuchtigkeit im Bereich der Außenwand der Eigentumswohnung Nr. 2 vor. Es besteht hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums ein deutlicher bis starker Instandsetzungsbedarf hinsichtlich des Treppenhausen bzw. der Kelleraußentreppe. Ein baufälliger Anbau im Kellergeschoss hat Auswirkungen auf die Zimmer der Eigentumswohnung. Der Heizkessel ist am Ende der üblichen Nutzungsdauer.

Die Einsicht in das komplette Gutachten wird dringend angeraten!

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!

Grundbuch

Amtsgericht
Horst
Blatt
2620

Anhänge (5)

Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 13.02.2026, 11:45 Uhr.