Termin
Dienstag, 02. Februar 2027, 10:00 Uhr
Objekt
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein unbebautes Grundstück, genutzt als Feldgehölz bzw. forstwirtschaftliche Fläche mit Laubbäumen, Jungwuchs und Sträuchern; Wohnrechte oder Sondernutzungsrechte sind nicht festgestellt.
Besichtigung:
Das Objekt wurde am 05.03.2026 durch eine Außenbesichtigung in Augenschein genommen. Das Objekt konnte als unbebautes Grundstück mit Gehölzbestand vor Ort bewertet werden; weitergehende Aussagen beruhen ergänzend auf Unterlagen und behördlichen Auskünften.
Grundstück
Das 1.535 m² große Flurstück 103/24 ist ein unbebautes Grundstück im Außenbereich mit der Grundstücksqualität Fläche der Forstwirtschaft bzw. Feldgehölz. Es handelt sich um eine kleinere zusammenhängende Gehölzfläche mit einigen großen Solitärlaubbäumen, überwiegend Eichen, daneben Birken und Erlen sowie Jungwuchs und Sträuchern. Ein wirtschaftlich typischer Wald liegt wegen der geringen Größe und der besonderen Form nicht vor.
Das Grundstück ist unregelmäßig geschnitten, langgestreckt und schmal. Die Straßenfront beträgt ca. 244 m, hinzu kommt eine Wegefront von ca. 25 m; die Tiefe reicht bis etwa 35 m. Die Fläche liegt eben, teilweise geringfügig unterhalb des Straßenniveaus, im östlichen Bereich auf Straßenniveau. Nördlich verläuft in einem Abstand von etwa 15 m bis 62 m der Marschwetter als Entwässerungsgraben.
Die Erschließung ist für ein Feldgehölz überdurchschnittlich gut. Das Grundstück grenzt unmittelbar an eine ausgebaute Kreisstraße mit asphaltierter Fahrbahn und einseitig befestigtem Gehweg sowie im Westen an einen öffentlich gewidmeten, mit Kiesgemisch befestigten Weg. Abwasser fällt nicht an. Gebäude oder Außenanlagen wurden nicht festgestellt.
Planungsrechtlich liegt das Grundstück nicht im Bereich eines Bebauungsplans. Im Flächennutzungsplan ist es als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Baulasten, Altlasten, Bodendenkmale sowie naturschutzfachliche Auflagen sind nicht bekannt. Der Sachverständige weist darauf hin, dass der Boden nicht untersucht wurde und Aussagen zu Rechten, Lasten und Beschränkungen unvollständig sein können.
Nutzung:
Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Grundstück unbebaut und wurde nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht verpachtet sowie nicht bewirtschaftet.
Grundbuch
Anhänge (1)
Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 09.09.2026, 13:32 Uhr.



