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Versteigerungstermin

12 K 8/25

Amtsgericht Cuxhaven

12

Termin

Datum
18.11.202610:00 Uhr
Verkehrswert
790 €
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Cuxhaven, Deichstraße 12 a, 27472 Cuxhaven, Raum: 219 im Neubau

Mittwoch, 18. November 2026, 10:00 Uhr

Objekt

Typ
Sonstiges
Lage
Wernerstraße 26, 27472 Cuxhaven
Cuxhaven
Beschreibung
Verkehrsfläche Mehrfamilienwohnhaus, dreigeschossiges unterkellertes Wohnhaus, Baujahr laut Bauakte 1906, Modernisierungen unbekannt, leerstehend. Die Nutzung der Wohnung im 3. OG/Dachgeschoss wurde von der Bauaufsicht untersagt.
Zusammenfassung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus sowie zugehörige Verkehrsflächen. Die Nutzung der Wohnung im 3. OG/Dachgeschoss wurde bauaufsichtlich untersagt.

Weitere Hinweise

Besichtigung:

Das Objekt wurde am 19.09.2025 ausschließlich von außen besichtigt; eine Innenbesichtigung des Gebäudes und der Wohnungen war nicht möglich. Das Objekt wurde daher in wesentlichen Teilen auf Grundlage der Bauakte, vorhandener Pläne, Karten und behördlicher Auskünfte bewertet.

Gebäude

Es handelt sich um ein dreigeschossiges, unterkellertes Mehrfamilienwohnhaus aus dem Baujahr 1906. Das Gebäude verfügt über ein flaches Satteldach und wurde ursprünglich mit einem Laden im Erdgeschoss errichtet; 2018 wurde eine Nutzungsänderung des Ladenbereichs zu Wohnraum beantragt, wobei nicht bekannt ist, ob diese tatsächlich umgesetzt wurde. Laut Bauunterlagen waren im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss jeweils zwei Wohnungen sowie im 2. Obergeschoss eine weitere Wohnung vorgesehen; insgesamt wurde wirtschaftlich von fünf Wohnungen ausgegangen. Die Bruttogrundfläche beträgt rund 662 m², die Wohnfläche wurde rechnerisch mit rund 378 m² angegeben.

Zum Erdgeschoss liegen Pläne vor. Danach umfasst der straßenseitige Bereich einen Windfang, zwei Zimmer, ein Bad und eine Kochnische; hofseitig sind Flur und zwei Zimmer dokumentiert, im Übrigen ist die Raumaufteilung unbekannt. Für die Obergeschosse liegen keine Grundrisse vor.

Der bauliche Zustand ist mangelhaft. Sichtbar waren ein abgängiges Balkongeländer an der Westseite, Putzrisse in den Fassaden sowie Schimmelbildungen an einer Innenwand im Erdgeschoss, erkennbar durch das Schaufenster. Die Elektroinstallation ist überaltert und defekt; die Stromversorgung wurde 2021 zwangsweise abgestellt. Sämtliche fünf Gasthermen sind seit 2018 stillgelegt. Das Gebäude ist nach den Feststellungen ohne Behebung der Mängel nicht bewohnbar. Zusätzlich ist die Wohnnutzung im 3. Obergeschoss/Dachgeschoss bauordnungsrechtlich unzulässig; sie wurde 2021 untersagt, da insbesondere ein zweiter Rettungsweg fehlt und unzulässige Deckenhöhen vorliegen. Der Wärmeschutz entspricht im Wesentlichen dem Alter des Gebäudes; das Dach ist ungedämmt.

Nutzung:

Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Gebäude leerstehend. Die bisherige Wohnnutzung im Dachgeschoss war bauaufsichtlich untersagt; das Gesamtgebäude war wegen erheblicher technischer und baulicher Mängel nicht bewohnbar.

Grundbuch

Amtsgericht
Cuxhaven
Blatt
3175

Anhänge (1)

Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 12.08.2026, 13:07 Uhr.