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Versteigerungstermin

75 K 43/25

Amtsgericht Göttingen

12

Termin

Datum
15.10.202610:00 Uhr
Verkehrswert
402.000 €
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Göttingen, Saal C182

Donnerstag, 15. Oktober 2026, 10:00 Uhr

Objekt

Typ
Reihenhaus
Lage
Bühwiesen 3, 5, 7, 9, 11, 37083 Göttingen
Beschreibung
Reihenmittelhaus; zweigeschossig ; nicht unterkellert, EG, OG und DG; offener Stellplatz, Terrasse, Garten, Gartenhaus/ Schuppen Baujahr ca. 1999 gem. Teilungserklärung, Massivbau, soweit ersichtlich guter baulicher Zustand.
Zusammenfassung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um das Wohnungseigentum in Form des Reihenmittelhauses Nr. 9, verbunden mit dem Sondernutzungsrecht an einem Kfz-Stellplatz und an Gartenflächen, jeweils mit Nr. 9 gekennzeichnet.

Weitere Hinweise

Besichtigung:

Das Objekt wurde am 19.02.2026 nur äußerlich in Augenschein genommen; eine Innenbesichtigung der Räumlichkeiten war nicht möglich. Das Objekt wurde daher in wesentlichen Teilen anhand der äußeren Inaugenscheinnahme sowie vorliegender Unterlagen wie Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Grundbuch- und Behördenauskünften bewertet.

Wohnung

Die Wohnung Nr. 9 erstreckt sich innerhalb des Reihenmittelhauses vom Erdgeschoss bis in das Dachgeschoss und ist als Reihenhaus ausgebildet. Die im Gutachten zugrunde gelegte Wohnfläche beträgt rund 156 m²; die Flächenangabe basiert auf dem Aufteilungsplan und konnte vor Ort nicht überprüft werden.

Die Raumaufteilung ergibt sich aus den Grundrissunterlagen. Das Haus umfasst Erdgeschoss, Obergeschoss und ein zu Wohn-/Hobbyzwecken genutztes Dachgeschoss. Die Grundrissgestaltung wird als zweckmäßig beurteilt. Belichtung und Besonnung werden als gut beschrieben, was die wohnliche Qualität unterstützt.

Zum Ausbauzustand liegen wegen der fehlenden Innenbesichtigung nur eingeschränkte Angaben vor. Erkennbar sind Kunststofffenster mit Isolierverglasung, Jalousien und eine Kunststoff-Hauseingangstür mit Lichtausschnitt. Der Zustand des Sondereigentums wird, soweit einsehbar, als gut beurteilt. Wesentliche Bauschäden oder Baumängel wurden nicht festgestellt.

Gebäude

Das Gebäude ist ein 1999 errichtetes Einfamilienwohnhaus in Reihenmittelhausbauweise, massiv gebaut, zweigeschossig und nicht unterkellert. Die Außenansicht ist durch Klinkermauerwerk geprägt. Es besitzt einen normalen, gepflegten Hauseingangsbereich.

weitere Gebäude

Zum gemeinschaftlichen Eigentum gehört ein Schuppen bzw. Gartenhaus aus dem Baujahr 1999 in Holz-Fertigbauweise einfacher Art. Daneben ist ein Stellplatz vorhanden.

Nutzung:

Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Reihenhaus eigengenutzt.

Anhänge (2)

Quelle: zvg-portal.de · Daten der amtlichen Veröffentlichung der Justizportale des Bundes und der Länder. Letzte Aktualisierung im Portal: 05.08.2026, 09:17 Uhr.